Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2002 - BLw 7/01
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
BLw 7/01
vom
8. Januar 2002
in der Landwirtschaftssache
betreffend die Bestimmung einer Barabfindung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 8. Januar
2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter
Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuziehung
ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
In dem Senatsbeschluß vom 9. November 2001 werden folgende offensichtliche Schreibfehler berichtigt: In den Gründen muß es unter I. im zweiten Absatz richtig wie folgt heißen: "Auf dieser Grundlage einigte sich die Erblasserin am 22. Oktober 1991 mit der Antragsgegnerin... . Am 4. März 1992 wurde die Antragsgegnerin ... eingetragen." Unter III. entfällt im Absatz 2 letzter Satz das "nicht", so daû es richtig heiûen muû: "Wird geltend gemacht, der angebotene Betrag sei zu niedrig , ... ." Wenzel Krüger Klein
ra.de-Urteilsbesprechung zu Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2002 - BLw 7/01
Urteilsbesprechung schreiben0 Urteilsbesprechungen zu Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2002 - BLw 7/01
Referenzen - Urteile
Urteil einreichenBundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2002 - BLw 7/01 zitiert oder wird zitiert von 1 Urteil(en).
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2002 - BLw 7/01.