Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2013 - 4 StR 495/13

bei uns veröffentlicht am19.12.2013

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
4 StR 495/13
vom
19. Dezember 2013
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten Mordes u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Dezember 2013 gemäß § 349
Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 27. Juni 2013 wird - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 30. Oktober 2013 - als unbegründet verworfen ; jedoch wird der Tenor des angefochtenen Urteils dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte tateinheitlich des versuchten besonders schweren Raubes schuldig ist und dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz des materiellen Schadens des Adhäsionsklägers nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels sowie die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen und die den Nebenklägern sowie dem Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Sost-Scheible Cierniak Franke Bender Quentin

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