Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2019 - 4 StR 304/19
published on 27.08.2019 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2019 - 4 StR 304/19
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Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 304/19
vom
27. August 2019
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren Raubes
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts
und des Beschwerdeführers am 27.August 2019 gemäß §§ 349 Abs. 2 und
4, 354 Abs. 1 StPO einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. März 2019 wird mit der Maßgabe verworfen, dass gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.700 EUR als Gesamtschuldner angeordnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
ECLI:DE:BGH:2019:270819B4STR304.19.0 Ergänzend bemerkt der Senat: Der Angeklagte hat die durch die verfahrensgegenständlichen Taten erbeuteten Bargeldbeträge gemeinsam mit seinem Mittäter, dem gesondert verfolgten I. , erlangt und in der Folge mit diesem geteilt. Feststellungen zur Höhe des an den Mittäter weitergegebenen Betrags vermochte das Landgericht nicht zu treffen. Der Senat hat die gesamtschuldnerische Haftung in Höhe des gesamten Betrags angeordnet, um jegliche Beschwer für den Angeklagten auszuschließen.
Sost-Scheible Roggenbuck Quentin RiBGH Dr. Feilcke ist erkrankt und daher gehindert zu unterschreiben. Sost-Scheible Bartel
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
ECLI:DE:BGH:2019:270819B4STR304.19.0 Ergänzend bemerkt der Senat: Der Angeklagte hat die durch die verfahrensgegenständlichen Taten erbeuteten Bargeldbeträge gemeinsam mit seinem Mittäter, dem gesondert verfolgten I. , erlangt und in der Folge mit diesem geteilt. Feststellungen zur Höhe des an den Mittäter weitergegebenen Betrags vermochte das Landgericht nicht zu treffen. Der Senat hat die gesamtschuldnerische Haftung in Höhe des gesamten Betrags angeordnet, um jegliche Beschwer für den Angeklagten auszuschließen.
Sost-Scheible Roggenbuck Quentin RiBGH Dr. Feilcke ist erkrankt und daher gehindert zu unterschreiben. Sost-Scheible Bartel
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