Frau Dr. Louisa Bartel, Richterin am Bundesgerichtshof, 6. Strafsenat

Frau Dr. Louisa Bartel, Richterin am Bundesgerichtshof, 6. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Louisa Bartel (*16. April 1965 in Schmallenberg) ist seit dem 9. April 2015 Richterin am Bundesgerichtshof. Zunächst war sie dem 2. Strafsenat zugewiesen, wechselte am 12. November 2018 in den 4. Strafsenat, zuständig für Revisionen aus den OLG-Bezirken Hamm und Zweibrücken sowie bundesweit in Verkehrsstrafsachen. Seit dem 4. Juli 2022 ist sie dort stellvertretende Vorsitzende. Zudem ist Bartel seit 1. Januar 2022 ordentliches Mitglied im Großen Senat für Strafsachen und im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Von 1. Januar 2019 bis 14. Februar 2020 hatte sie – parallel – die Aufgaben der Ermittlungsrichterin V inne.

Von 8. November 2016 bis 29. Februar 2024 war sie stellvertretende Pressesprecherin des BGH. Seit dem 15. Juli 2022 ist sie zudem stellvertretendes Mitglied des Präsidialrats

Am 16. September 2024 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem 6. Strafsenatübertragen – einem detachierten Senat mit Sitz in Leipzig, der für Revisionen aus zahlreichen OLG-Bezirken (u. a. Bamberg, Nürnberg, Rostock, Celle, Saarbrücken) zuständig ist. 

Werdegang: Nach juristischer Ausbildung trat Bartel 1993 in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs ein. Sie arbeitete am Amts- und Landgericht Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft, bevor sie 1996 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe ernannt wurde. Von Januar 2001 bis Mai 2004 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, danach für kurze Zeit zur Erprobung an das OLG Karlsruhe beigeordnet. Im Februar 2005 folgte die Ernennung zur Richterin am OLG, ab Ende November 2012 war sie Vorsitzende Richterin am Landgericht Karlsruhe (Leitung von Strafkammern).

Wissenschaftlich vertieft hat Bartel das Thema „Das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung – Versuch einer Legitimation“ – publiziert 2014 als Monographie (Dissertation 2011, Universität Freiburg).

Dr. Louisa Bartel verkörpert eine beeindruckende Verbindung aus höchstrichterlicher Verantwortung, juristischer Aufarbeitung und strategischem Vertretungsamt. Ihre Entwicklung vom Ermittlungsrichteramt über stellvertretende Senatsleitung bis hin zum Vorsitz im 6. Strafsenat zeigt viel Vertrauen in ihre fachliche Urteilskraft. Zudem bringt sie durch ihre Dissertation und ihre Pressearbeit einen ausgesprochen reflektierten und öffentlich wirkungsvollen Ansatz ins juristische Feld.

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published on 20.11.2018 00:00

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