Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2012 - 2 StR 25/12

published on 07/11/2012 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2012 - 2 StR 25/12
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 StR 25/12
vom
7. November 2012
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
wegen schweren Bandendiebstahls u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 7. November 2012 beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn
vom 5. August 2011 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung
des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler
zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Durch die Prüfung des Besetzungseinwands sowie die Entscheidungen über
die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit und die dienstlichen
Erklärungen des Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl vom
verzögert worden. Für eine Kompensation ist daher kein Raum.
Becker Appl Schmitt
Berger Eschelbach
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published on 07/11/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 25/12 vom 7. November 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer
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published on 12/07/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 620/11 vom 12. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u. a. hier: Erklärung gemäß § 30 StPO Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Jul
published on 07/11/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 25/12 vom 7. November 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer
published on 04/07/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 622/11 vom 4. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen versuchten schweren Raubes u.a. hier: Erklärung gemäß § 30 StPO Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2012 beschlossen: Es wird festgestel
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