Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2009 - 1 StR 727/08
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 727/08
vom
17. Februar 2009
in der Strafsache
gegen
wegen bandenmäßiger Geldfälschung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Februar 2009 beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 21. Januar 2009 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in Absatz Randnummer 4 Zeile 1 der Gründe statt "Geldwäsche" heißen muss "Geldfälschung".
Nack Wahl Graf Jäger Sander
Nack Wahl Graf Jäger Sander
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