Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Apr. 2017 - L 11 AS 245/17 NZB
Gericht
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.11.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.01.2017 - S 13 AS 665/16 - wird zugelassen.
II.
Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Gründe
Annotations
Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.