Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. März 2018 - L 11 AS 137/18 B

Gericht
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Gründe

Annotations
Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.