Wehrdienst, Kriegsdienstverweigerung

Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung

erstmalig veröffentlicht: 24.11.2023, letzte Fassung: 31.03.2024
beiRechtsanwalt für Öffentliches Recht

Wehrdienst

Bis zum Jahr 2011 gab es in Deutschland eine allgemeine Wehrpflicht, die alle geeigneten deutschen Männer verpflichtete, Wehrdienst zu leisten. Dieser Dienst konnte entweder im Militär oder im zivilen Ersatzdienst abgeleistet werden. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde der Wehrdienst auf freiwilliger Basis umgestellt. Das Wehrrecht regelt die Rechte und Pflichten der Soldaten sowie die Organisation der Bundeswehr.

Kriegsdienstverweigerung

In Deutschland haben Bürger das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Dieses Recht ist im Grundgesetz (Artikel 4) verankert und stellt sicher, dass niemand gegen seinen Willen in bewaffneten Konflikten dienen muss. Kriegsdienstverweigerung in Deutschland bezieht sich nicht nur auf den klassischen Kriegsdienst, sondern auch auf den Zivildienst und den später eingeführten Bundesfreiwilligendienst.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung in Deutschland sind im Grundgesetz und im Wehrpflichtgesetz verankert. Das Grundgesetz garantiert die individuelle Gewissensfreiheit und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Das Wehrpflichtgesetz regelte vor der Aussetzung der Wehrpflicht die Einberufung und den Ablauf des Wehrdienstes.

Wehrpflichtige und Dienstverweigerer

Wehrpflichtige mussten sich früher registrieren und wurden bei Bedarf zur Einberufung aufgefordert. Dienstverweigerer konnten ihren Status aufgrund ihrer Gewissensüberzeugung nachweisen und wurden dann in den Zivildienst oder später in den Bundesfreiwilligendienst eingeteilt.

Internationale Aspekte

Deutschland respektiert das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen. Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen haben die Bedeutung dieses Rechts betont und fordern die Anerkennung und den Schutz von Kriegsdienstverweigerern weltweit.

Fazit

In Deutschland sind Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung rechtlich gut etabliert. Die Aussetzung der Wehrpflicht hat die Bedeutung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung weiter unterstrichen und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihren Dienst an der Gesellschaft auf alternative Weisen zu leisten, ohne in bewaffneten Konflikten involviert zu sein.

Autor:in

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

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