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Rechtsgebiet

Überholen

80 von 153 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Das Überholen im Straßenverkehr ist ein gefahrenträchtiger Vorgang, der präzisen gesetzlichen Regeln unterliegt. Fehler beim Überholen (insbesondere auf Landstraßen) gehören zu den Hauptunfallursachen. Die StVO widmet diesem Fahrmanöver eine detaillierte Norm.

Die zentralen Vorschriften finden sich in § 5 StVO. Grundsatz: Es ist stets links zu überholen (§ 5 Abs. 1 StVO). Ausnahmen vom Linksüberholgebot bestehen nur in engen Fällen, etwa wenn der Vorausfahrende seine Absicht zum Linksabbiegen deutlich angekündigt und sich eingeordnet hat oder bei dichtem Kolonnenverkehr.

Besonders streng sind die Verbote geregelt. Gemäß § 5 Abs. 3 StVO ist das Überholen absolut unzulässig bei unklarer Verkehrslage (z. B. vor unübersichtlichen Kurven) oder wenn ein explizites Überholverbot durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Der Überholende muss zwingend sicherstellen, dass er den Vorgang ohne Gefährdung des Gegenverkehrs abschließen kann und eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als der Überholte aufweist. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern, Punkten und teils Fahrverboten geahndet.

Übersichtsartikel · Was ist Überholen?
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Gesetzliche Regelungen zum Überholen Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert in § 5 die Bedingungen, unter denen das Überholen erlaubt ist. Weiterlesen ›

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Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Ordnungswidrigkeitenrecht“.

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