Krankenhausfinanzierung
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Krankenhausfinanzierung
Krankenhausfinanzierung
In Deutschland ist die Krankenhausfinanzierung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) rechtlich geregelt. Die Finanzierung ist zweigliedrig aufgebaut, wobei die Investitionsfinanzierung nach dem KHG die infrastrukturellen und materiellen Investitionen wie Gebäude und Großgeräte betrifft. Diese Finanzierung wird primär von den Bundesländern durch Zuschüsse bereitgestellt, wobei in der Praxis oft Kritik aufkommt, da die Mittel gelegentlich als unzureichend angesehen werden. Andererseits umfasst die Betriebskostenfinanzierung nach dem KHEntgG die laufenden Kosten wie Personal, Medikamente und andere laufende Ausgaben. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt hauptsächlich über Fallpauschalen, die durch die sogenannten Landesbasisfallwerte in den jeweiligen Bundesländern festgelegt werden. Dabei kann es zu individuellen Vereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen kommen. Interessant ist, dass private Krankenhäuser, obwohl sie gleichwertig über die Fallpauschalen finanziert werden, keine Investitionsförderung von den Bundesländern erhalten. In diesem komplexen System treten oft rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über Abrechnungsfragen auf, bei denen spezialisierte Anwälte beratend oder vertretend tätig werden.
Fazit: Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist ein rechtlich komplexes Feld, das sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte enthält. Ein Anwalt, der in diesem Bereich tätig ist, sollte sowohl mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut sein als auch die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen kennen.
Dirk Streifler - Strerifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin