Düngemittelverkehrsrecht

Düngemittelverkehrsrecht

erstmalig veröffentlicht: 15.12.2022, letzte Fassung: 22.01.2024
beira.de Redaktion

Das Düngemittelverkehrsrecht in Deutschland wird durch die Düngeverordnung (DüV) im Gesetz über den Verkehr mit Düngemitteln (DüMV) geregelt. Diese Verordnung legt Regeln für die Herstellung, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Verbringung und den Einsatz von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen fest. Ziel ist es, die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen des Düngemitteleinsatzes zu minimieren und die Bodenqualität zu erhalten.

Düngemittelverkehrsrecht ist ein Bereich des Umweltrechts, der die Regelungen zum Verkehr von Düngemitteln in Deutschland festlegt. Diese Regelungen sind im Düngeverordnung (DüV) im Gesetz über den Verkehr mit Düngemitteln (DüMV) geregelt. Die DüV enthält u.a. Regeln für die Herstellung, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Düngemitteln sowie für die Verbringung und den Einsatz von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen.

Die Düngeverordnung (DüV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die die Regelungen zum Verkehr von Düngemitteln in Deutschland festlegt. Die DüV ist im Gesetz über den Verkehr mit Düngemitteln (DüMV) geregelt und enthält u.a. Regeln für die Herstellung, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Düngemitteln sowie für die Verbringung und den Einsatz von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Düngeverordnung dient dazu, die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen des Einsatzes von Düngemitteln zu minimieren und die Qualität der Böden zu erhalten.

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