Exzess
04/11/2005 19:03
Ein Exzess im strafrechtlichen Sinn ist die Überschreitung bestimmter Grenzen.
Bsp.A stiftet den B an, das Handy des V zu stehlen und dabei aber keineGewalt anzuwenden. B hat es sich aber anders überlegt und besorgt sichein Messer, wodurch er den Widerstand des V bricht. Der Anstifter A isthier nicht für den Exzess verantwortlich.
Bsp.A stiftet den B an, das Handy des V zu stehlen und dabei aber keineGewalt anzuwenden. B hat es sich aber anders überlegt und besorgt sichein Messer, wodurch er den Widerstand des V bricht. Der Anstifter A isthier nicht für den Exzess verantwortlich.