Exzess

Exzess

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Exzess im strafrechtlichen Sinn ist die Überschreitung bestimmter Grenzen.

Bsp.A stiftet den B an, das Handy des V zu stehlen und dabei aber keineGewalt anzuwenden. B hat es sich aber anders überlegt und besorgt sichein Messer, wodurch er den Widerstand des V bricht. Der Anstifter A isthier nicht für den Exzess verantwortlich.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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