SUGAmtlich · § 5 UrhG
Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz
Rechtsstand: 23.10.2024Fundstelle: BGBl I 2002, 1815, 1817Ausgefertigt: 16.06.2002
Gliederung
44 Vorschriften- Abschnitt 1Anwendungsbereich
- Abschnitt 2Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
- Abschnitt 3Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
- Abschnitt 4Normvollzug gegenüber einzelnen an Bord verantwortlichen Personen im Verwaltungsverfahren