FPersVAmtlich · § 5 UrhG
Fahrpersonalverordnung
Rechtsstand: 15.07.2024Fundstelle: BGBl I 2005, 1882Ausgefertigt: 27.06.2005
Gliederung
27 Vorschriften- Abschnitt 1Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
- Abschnitt 2Organisation
- Abschnitt 3Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
- Abschnitt 4Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister
- § 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
- § 12 Inhalt des Registers
- § 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
- § 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
- § 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
- § 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
- § 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
- Abschnitt 5Ausnahmen
- Abschnitt 6Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- Abschnitt 7Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 8Ordnungswidrigkeiten