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BVVAmtlich · § 5 UrhG

Beitragsverfahrensverordnung

Rechtsstand: 22.12.2025Fundstelle: BGBl I 2006, 1138Ausgefertigt: 03.05.2006

Gliederung

18 Vorschriften
  1. Erster AbschnittBerechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Beitragsbemessungsgrenzen
  2. Zweiter AbschnittZahlungen des Arbeitgebers
  3. Dritter AbschnittWeiterleitung und Abrechnung durch die Einzugsstelle
  4. Vierter AbschnittPrüfung beim Arbeitgeber
  5. Fünfter AbschnittDateisystem der Arbeitgeber
  6. Sechster AbschnittSchlussvorschriften