BVVAmtlich · § 5 UrhG
Beitragsverfahrensverordnung
Rechtsstand: 22.12.2025Fundstelle: BGBl I 2006, 1138Ausgefertigt: 03.05.2006
Gliederung
18 Vorschriften- Erster AbschnittBerechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Beitragsbemessungsgrenzen
- Zweiter AbschnittZahlungen des Arbeitgebers
- Dritter AbschnittWeiterleitung und Abrechnung durch die Einzugsstelle
- Vierter AbschnittPrüfung beim Arbeitgeber
- Fünfter AbschnittDateisystem der Arbeitgeber
- Sechster AbschnittSchlussvorschriften