Gericht
Sozialgericht Gießen
Kennung: sg-giessen
Wofür ist das Sozialgericht Gießen zuständig?
Sozialgerichte entscheiden über Streitigkeiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung, des Schwerbehindertenrechts und der Arbeitsförderung (§ 51 SGG).
★ Das Verfahren ist für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Stammdaten
- Sitz
- Gießen
- Instanz
- Sozialgerichtsbarkeit (1. Instanz)
- Übergeordnet
- Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG
Entscheidungen dieses Gerichts
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