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Gericht

Sozialgericht Gießen

Kennung: sg-giessen

Wofür ist das Sozialgericht Gießen zuständig?

Sozialgerichte entscheiden über Streitigkeiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung, des Schwerbehindertenrechts und der Arbeitsförderung (§ 51 SGG).
★ Das Verfahren ist für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Stammdaten

Sitz
Gießen
Instanz
Sozialgerichtsbarkeit (1. Instanz)
Übergeordnet
Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG

Entscheidungen dieses Gerichts

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