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Gericht

Finanzgericht Hessen

Kennung: fg-hessen

Wofür ist das Finanzgericht Hessen zuständig?

Finanzgerichte entscheiden über Abgabenstreitigkeiten — Steuerbescheide, Kindergeld, Zoll (§ 33 FGO). Sie sind die einzige Tatsacheninstanz: über die Revision entscheidet der Bundesfinanzhof.
⚠ Vor der Klage steht der Einspruch beim Finanzamt (§ 347 AO).

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Königstor 35
34117 Kassel

Telefon 0561 - 72060

Stammdaten

Instanz
FG

Entscheidungen dieses Gerichts

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