Frau Renate Wimmer, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Gericht
Dr. Renate Wimmer (*2. Januar 1970 in Altötting) wurde am 9. April 2015 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst ordnete sie das Präsidium dem VII. Zivilsenat zu, der schwerpunktmäßig für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständig ist.
Wimmers vorherige Stationen umfassen ab 1996 Tätigkeiten im Justizdienst des Freistaats Bayern: Sie war – teils in der Justizverwaltung – bei der Staatsanwaltschaft Landshut sowie im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aktiv. 1999 wurde sie Regierungsrätin auf Lebenszeit ernannt und kurz darauf Richterin am Landgericht Landshut. 2008 übernahm sie Aufgaben bei der Generalstaatsanwaltschaft München, wurde dort zur Oberstaatsanwältin befördert und leitete ab 2011 den Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Korruptionsfälle bei der Staatsanwaltschaft München I.
Am BGH war Wimmer von Juni 2016 bis Dezember 2018 zudem als Ermittlungsrichterin tätig, bevor sie ab 1. Januar 2019 bis 31. August 2022 als Beisitzerin im 3. Strafsenat wirkte. Seit dem 1. September 2022 ist sie Mitglied des 1. Strafsenats, der schwerpunktmäßig für das Steuerstrafrecht zuständig ist.
Wissenschaftlich und fachlich befasst sich Renate Wimmer intensiv mit den Themen „Internal Investigations“, Compliance, Unternehmenssanktionierung und dem Rechtsinstitut der Vermögensabschöpfung. In diesem Rahmen hält sie regelmäßig Vorträge – auch im Ausland – und hat diverse Fachveröffentlichungen zu diesen Fragestellungen veröffentlicht.
Dr. Wimmer besitzt ein beeindruckendes Profil: Von Stationen im Justizministerium über wirtschaftsstrafrechtliche Praxis, zum Ermittlungsrichter und danach zur ausgesuchten Spezialistin im Steuerstrafrecht – sie deckt das gesamte Feld des Strafrechts souverän ab. Ihre publizistische und fachliche Präsenz im Bereich Compliance und Vermögensabschöpfung zeigt ihr Engagement für moderne strafrechtliche Herausforderungen.

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