Herr Volker Messing, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
Gericht
Volker Messing (*30. Juli 1975) ist seit dem 1. Februar 2022 Richter am Bundesgerichtshof. Er wurde dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, der für Kaufrecht, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständig ist.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat Messing im Oktober 2005 in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein. Er war zunächst am Landgericht Hagen und am Amtsgericht Paderborn tätig. Zwischen Juni 2007 und März 2008 war er in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm abgeordnet, bevor er bis März 2010 als Richter im Hochschuldienst an der Universität Münster wirkte. Im November 2008 erhielt er die Ernennung zum Richter am Landgericht Bochum. Ab August 2014 war er Abgeordneter als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht (bis Juli 2017). Im Dezember 2014 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm, ehe er Anfang 2021 anteilig am Verfassungsgerichtshof Nordrhein‑Westfalen tätig wurde.
Am BGH konzentriert sich Volker Messing im VIII. Zivilsenat auf internationale Kaufrechtsfälle, Leasingstreitigkeiten und mietrechtliche Sonderfragen. So war er etwa im Spannungsfall „Teak‑Trees‑in‑Costa‑Rica“ (VIII ZR 226/22, entschieden am 15. Mai 2024) beteiligt, der internationales Kaufrecht unter Anwendung schweizerischen Rechts präzise entschied.
Messing gilt als reflektierter Jurist, der Theorie und Praxis miteinander verbindet. In seiner Wahlheimat Bocholt betonte er in einem Vortrag (etwa beim Lions Club), dass ihm die Mischung aus wissenschaftlicher Arbeit und spannenden Fällen am BGH besonders zusage.
Volker Messing steht für eine juristische Haltung, die internationalen Rechtsfragen mit methodischer Klarheit begegnet. Seine frühe Erfahrung an Hochschulen und Verfassungsgerichten macht ihn zu einem versierten, reflektierten Gerichtler, dessen Entscheidungen und Beiträge das Miet‑ und Kaufrecht in seiner globalen Dimension stärken.