Frau Dorrit Selbmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Frau Dorrit Selbmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Dorrit Selbmann (*7. Mai 1975 in München) ist seit dem 27. August 2020 Richterin am Bundesgerichtshof und Mitglied im IX. Zivilsenat, der sich schwerpunktmäßig mit Zwangsvollstreckungsrecht, Insolvenzrecht sowie Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte und Steuerberater befasst.

Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und promovierte an der Universität Hamburg zur Übertragung stiller Reserven bei Personengesellschaften nach § 6b EStG. Nach dem zweiten Staatsexamen trat sie 2004 in den höheren Justizdienst Bayerns ein. Erste Stationen führten sie zur Staatsanwaltschaft München I, von 2005 bis 2009 an das Bundesverfassungsgericht, wo sie währenddessen 2006 zur Staatsanwältin ernannt wurde.

2010 wechselte Dr. Selbmann zum Justizdienst Baden-Württemberg, wo sie bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und später am Amtsgericht Karlsruhe tätig war. Von 2012 bis 2015 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BGH, anschließend erneut am OLG Karlsruhe. Ihre Beförderung zur Vorsitzenden am Amtsgericht erfolgte 2017, gefolgt 2018 von ihrer Berufung ans OLG Karlsruhe.

Am Bundesgerichtshof ist Dr. Selbmann seit 2020 der IX. Zivilsenat zugeordnet. Sie wurde im Oktober 2021 zusätzlich zur stellvertretenden Pressesprecherin des Gerichts bestellt und bringt damit auch medienkommunikative Kompetenz in das Präsidiumsteam ein.

Solange noch keine Leitsatz-Urteile unter ihrem eigenen Namen bekannt sind, spricht ihre beständige Mitarbeit in einem der zentralen Zivilsenate für ihre verlässliche juristische Qualität. Ihre Kombination aus richterlicher Erfahrung, wissenschaftlicher Praxis am BGH und medienprägender Funktion macht sie zu einer fachlich wie organisatorisch wertvollen Richterpersönlichkeit im IX. Senat.

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published on 02.11.2024 15:33

Der Annahme einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung durch die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer stehen weder das von der Entstehung der Steuer abhängige Recht zum Vorsteuerabzug noch eine (unterstellte) Pflicht zur Berichtigung des get&aum