Frau Elisabeth Mühlens, Richterin am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht
Dr. Elisabeth Mühlens (*14. Juni 1949 in Kleve) war von dem 19. August 1999 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2013 Richterin am Bundesgerichtshof. Sie gehörte über weite Strecken ihrer Amtszeit dem X. Zivilsenat an, der sich vorwiegend mit Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie Reise- und Personenbeförderungsrecht befasst.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1975 trat sie in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein und war zunächst am Landgericht Kleve tätig. Von 1987 bis 1990 war sie im Bundesministerium der Justiz beschäftigt; 1996 erfolgte ihre Ernennung zur Ministerialrätin, wo sie zuletzt ein Referat für Zivilprozessrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren leitete.
1999 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof berufen. Dort war sie Mitglied des Xa‑Zivilsenats (2009–2010), eines zeitlich befristeten Hilfssenats für Patent- und Gebrauchsmusterverfahren, in dem sie zuletzt als stellvertretende Vorsitzende fungierte. Danach kehrte sie vollständig in den regulären X. Zivilsenat zurück. Während ihrer BGH-Zeit wirkte sie an vielen patent- und reiserechtlichen Verfahrensentscheidungen mit – belegt durch ihre häufige Beteiligung an Senatsbesetzungen .
Zudem hat Dr. Mühlens als fachlich versierte Juristin in Standardwerken mitgewirkt: Ab der 6. Auflage war sie Mitautorin im renommierten Benkard-Kommentar zum Patentgesetz, bis zur 8. Auflage 2016. Seit 2010 bis zum Ruhestand trug sie jährlich Beiträge in der Fachreihe Reiserecht aktuell bei, in denen sie Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung im Personenbeförderungs- und Reiserecht analysierte.
Dr. Mühlens gilt als profilierte Patent- und Reiserechtlerin. Ihre Arbeit in höchsten Zivilsenaten des BGH, die Mitwirkung in Standardkommentaren und die jährlichen Fachbeiträge zeigen ihre ausgewiesene Fachkompetenz und ihr Engagement für eine präzise und praktikable Rechtsprechung. Auch nach ihrem Ausscheiden bleibt ihre Wirkung in der juristischen Fachwelt spürbar.

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