Frau Dr. Rombach, Richterin am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht
Dr. Patricia Ursula Rombach (*28. Oktober 1971 in Stegen-Eschbach) wurde am 2. September 2019 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Ihre Zuordnung erfolgte zunächst anteilig im X. Zivilsenat, zuständig für Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie Reise- und Personenbeförderungsvertragssachen . Seit dem 1. Januar 2023 ist sie ausschließlich diesem Senat zugeteilt.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 2000 trat Rombach in den Justizdienst Baden-Württemberg ein. Sie war als Richterin am Landgericht Mannheim tätig und entwickelte dort früh ein Schwerpunktprofil im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere Patent-, Urheber- und Kartellrecht . Eine Abordnung an das Bundesgerichtshof (2004–2008) führte sie in die Patent- und Kartellsenate des Gerichts. 2013 wechselte sie als Richterin an das OLG Karlsruhe, wo sie v. a. Patent- und Kartellsachen betreute – ab 2017 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Mannheim mit gleichem Schwerpunkt.
Parallel zu ihren richterlichen Tätigkeiten promovierte sie 2000 über „Übersicherung bei revolvierenden Globalsicherheiten“ (Dissertation), ein Thema mit finanzrechtlichem Bezug, und veröffentlichte 2008 einen Aufsatz zur kartellrechtlichen Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess .
Mit Eintritt in den Bundesgerichtshof übernahm Rombach Aufgaben im X. Zivilsenat. Sie war zudem 2022 als Richterin am Einheitlichen Patentgericht (UPC) tätig. Dort vertritt sie die Expertise des BGH auf internationalem Niveau und bringt wissenschaftliche wie verfahrenspraktische Erfahrungen ein.
Dr. Rombach verbindet geprägte Fachkenntnis im Patent‑ und Kartellrecht mit einer international ausgerichteten Perspektive. Ihre Tätigkeit am BGH und am UPC spiegeln ihre Kompetenz in handelnden und urteilstragenden Funktionen wider. Als profilierte Forscherin und Richterin gestaltet sie die höchstrichterliche Patent- und Gebrauchsmusterrechtsprechung aktiv mit.

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