Herr Dr. Klaus-Jürgen Melullis, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Gericht
Prof. Dr. Klaus‑Jürgen Melullis (*15. März 1944 in Königsberg, Preußen) war von 2. November 1990 bis 31. März 2009Richter am Bundesgerichtshof und leitete von 12. November 2001 bis zu seinem Ruhestand den X. Zivilsenat, zuständig für Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Werkvertrags-, Reise- und Schenkungsrecht .
Nach dem Zweiten Staatsexamen 1971 folgte eine wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Hamburg – dort promovierte er über „Das Verhältnis von Geschäftsführung ohne Auftrag und ungerechtfertigter Bereicherung“. 1974 begann er seine richterliche Laufbahn am Landgericht Hamburg, wechselte 1982 an das Oberverwaltungsgericht Hamburg und wurde 1990 in den X. Zivilsenat des BGH berufen.
Im X. Zivilsenat prägte Melullis die Patent‑ und Gebrauchsmusterrechtsprechung – etwa durch die endgültige Abkehr von der „Kerntheorie“ bei technischen Neuerungen. Darüber hinaus war er Mitglied im Kartellsenat (1993–2001) und im IX. Zivilsenat (1991–1992). Er engagierte sich auch im Richterrat und in Kommissionen etwa zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am BGH.
Melullis ist zudem als akademischer Autor bekannt: Er verfasste Handbücher zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie zum Europäischen Patentübereinkommen. Nach seinem Ruhestand 2009 wurde er Honorarprofessor am Karlsruher Institut für Technologie und leitete dort die Forschungsstelle Patentrecht. Seit Juni 2010 wirkt er zudem als Counsel bei der Kanzlei Meissner Bolte München.
Prof. Melullis war ein zentraler Gestalter des gewerblichen Rechtsschutzes. Seine Leitentscheidung im Patentrecht setzte dauerhafte Standards. Auch sein Wirken im Kartell- und Reisevertragsrecht, seine Teilnahme an Gremien zur Digitalisierung sowie seine akademische Tätigkeit in Karlsruhe belegen seine fachliche Breite. Sein Engagement prägt bis heute die Patentrechtsprechung, Lehre und Forschung.

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