Herr Dr. Jan Tolkmitt, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Jan Tolkmitt (*17. Mai 1972 in Göttingen) ist seit dem 1. Januar 2019 Richter am Bundesgerichtshof. Er wurde dem XI. Zivilsenat zugewiesen – dem sogenannten „Bankensenat“, der für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht, Darlehens- und Bürgschaftsrecht sowie prospekt- und anlegerbezogene Fälle zuständig ist.

Nach dem Studium wirkte Dr. Tolkmitt von 1998 bis 2001 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg (bei Prof. Mestmäcker) und promovierte 2002 an der Universität Hamburg mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zur „Tauschgerechtigkeit im kollektiven Urheberrecht“. Anschließend war er als Rechtsanwalt bei Allen & Overy tätig, bevor er 2005 in den höheren Justizdienst Hamburgs einstieg. Dort wurde er 2007 Richter am Landgericht und übernahm 2014 den Vorsitz einer Zivilkammer. Zwischen 2011 und 2013 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet.

Bereits im Januar 2019 wurde Dr. Tolkmitt direkt dem XI. Zivilsenat zugewiesen. Im September 2019 wurde er zudem stellvertretender Vorsitzender des neu eingerichteten Kartellsenats sowie Mitglied des XIII. Zivilsenats.

Am Bundesgerichtshof wirkt er an zahlreichen Urteilen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht mit – etwa in Fällen zu Darlehens- und Prospekthaftungsfragen (XI ZR 228/17, 575/16, 687/17 u. a.). Seine wissenschaftliche Essenz zeigt sich auch in seiner Präsenz bei Fachveranstaltungen und Lehraufträgen – beispielsweise an der Universität Hamburg und der Deutschen Richterakademie, wo er zu Urheber- und Kapitalmarktrecht spricht.

Dr. Tolkmitt bringt einen seltenen Mix aus akademischer Tiefe, internationaler Praxiserfahrung und oberster Zivilgerichtsbarkeit ein. Seine Arbeit im XI. Zivilsenat, im Kartellsenat und im ergänzenden XIII. Senat stärkt den Verbraucherschutz in Finanz- und Kapitalmarktsachen. Ein profilierter Jurist, dessen Expertise nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch im Seminarraum Wirkung zeigt.

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