Frau Dr. Hohoff, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Frau Dr. Hohoff, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Ute Hohoff (*25. September 1967 in Hamm) wurde am 8. Mai 2017 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Ihr wurde zunächst die Zuständigkeit im 1. Strafsenat zugewiesen, der insbesondere für Revisionen in Steuer- und Zollstrafverfahren zuständig ist, sowie dem Kartellsenat.

Ihr beruflicher Werdegang begann mit wissenschaftlicher Mitarbeit an der Humboldt-Universität in Berlin. Nach Eintritt in den Justizdienst Nordrhein‑Westfalens war sie am Landgericht Aachen und am Amtsgericht Eschweiler tätig. Später wechselte sie als Referentin ins Justizministerium und wurde 2008 zur Richterin am Oberlandesgericht Köln ernannt. Ab 2011 war sie als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aktiv, wo sie einen Strafsenat für Staatsschutzsachen leitete.

Dr. Hohoff bringt umfangreiche Erfahrung aus Justiz und Verwaltung mit – von der wissenschaftlichen Tätigkeit bis zur Führung eines Staatsschutzsenats am OLG. Ihre Tätigkeit im 1. Strafsenat und parallel im Kartellsenat zeigt Vertrauen in ihre Expertise in hochspezialisierten Rechtsgebieten wie Steuer-, Zoll- und Kartellrecht.

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published on 26.06.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 208/18 vom 26. Juni 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gefährlicher Körperverletzung hier: Revision des Angeklagten H. ECLI:DE:BGH:2018:260618B1STR208.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ha
published on 20.06.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 213/17 vom 20. Juni 2017 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2017:200617B1STR213.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat na
published on 24.10.2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 441/19 vom 24. Oktober 2019 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an Personen unter 18 Jahren u.a. ECLI:DE:BGH:2019:241019B1STR441.19.0
published on 07.02.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 582/17 vom 7. Februar 2018 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:070218B1STR582.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

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