Frau Dr. Hohoff, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Gericht
Dr. Ute Hohoff (*25. September 1967 in Hamm) wurde am 8. Mai 2017 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Ihr wurde zunächst die Zuständigkeit im 1. Strafsenat zugewiesen, der insbesondere für Revisionen in Steuer- und Zollstrafverfahren zuständig ist, sowie dem Kartellsenat.
Ihr beruflicher Werdegang begann mit wissenschaftlicher Mitarbeit an der Humboldt-Universität in Berlin. Nach Eintritt in den Justizdienst Nordrhein‑Westfalens war sie am Landgericht Aachen und am Amtsgericht Eschweiler tätig. Später wechselte sie als Referentin ins Justizministerium und wurde 2008 zur Richterin am Oberlandesgericht Köln ernannt. Ab 2011 war sie als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf aktiv, wo sie einen Strafsenat für Staatsschutzsachen leitete.
Dr. Hohoff bringt umfangreiche Erfahrung aus Justiz und Verwaltung mit – von der wissenschaftlichen Tätigkeit bis zur Führung eines Staatsschutzsenats am OLG. Ihre Tätigkeit im 1. Strafsenat und parallel im Kartellsenat zeigt Vertrauen in ihre Expertise in hochspezialisierten Rechtsgebieten wie Steuer-, Zoll- und Kartellrecht.

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