Herr Dr. Gero Götz, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Gericht
Dr. Gero Götz, geboren am 8. November 1969, ist seit dem 4. Oktober 2016 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem IV. Zivilsenat an, der unter anderem für das Erb- und Versicherungsvertragsrecht zuständig ist.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war Götz zunächst vier Jahre als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2002 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war an verschiedenen Gerichten tätig, darunter das Landgericht Dortmund, das Landgericht Arnsberg sowie die Amtsgerichte Brilon und Soest. 2003 wurde er zum Richter am Landgericht Arnsberg ernannt. Von 2006 bis 2009 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2009 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. Zwischen 2011 und 2014 war Götz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Ab 2015 war er im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
Am Bundesgerichtshof ist Dr. Götz dem IV. Zivilsenat zugewiesen, der sich schwerpunktmäßig mit Erb- und Versicherungsvertragsrecht befasst. Seit dem 1. August 2021 ist er zudem Mitglied des VIa. Zivilsenats, der als Hilfssenat für sogenannte "Diesel-Sachen" eingerichtet wurde.
Öffentlich besonders hervorgehobene Entscheidungen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Dr. Götz sind derzeit nicht bekannt.

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