Frau Dr. Böttcher, Richterin am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Frau Dr. Valeska Böttcher, geboren am 11. Juli 1967 in Frankfurt am Main, ist seit dem 29. März 2018 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem III. Zivilsenat an. Dieser Senat ist unter anderem für das Staatshaftungsrecht, das Notarhaftungsrecht und das Stiftungsrecht zuständig.

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Dr. Böttcher Anfang 1997 in den höheren Justizdienst ein. Sie war zunächst als Staatsanwältin und Richterin an verschiedenen Gerichten tätig, darunter das Landgericht Göttingen und das Oberlandesgericht Celle. Vor ihrer Ernennung zur Bundesrichterin war sie am Oberlandesgericht Celle tätig.

Am Bundesgerichtshof ist Dr. Böttcher neben ihrer Tätigkeit im III. Zivilsenat auch Mitglied des Senats für Notarsachen.

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