Herr Cornelius Böhm, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Herr Cornelius Böhm, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Cornelius Böhm (*10. März 1968) ist seit dem 1. April 2019 Richter am Bundesgerichtshof und dem VI. Zivilsenat zugewiesen, der für das Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Böhm 1997 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst dem Landgericht München I zugewiesen. Im Februar 1999 wechselte er als Regierungsrat in das Bayerische Staatsministerium der Justiz, wo er im Juli 1999 auf Lebenszeit berufen und im Mai 2000 zum Oberregierungsrat befördert wurde. Seit seiner Ernennung zum Staatsanwalt im Februar 2001 war er bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Im April 2002 wurde er erneut in das Justizministerium versetzt und zugleich für zwei Jahre an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen abgeordnet; in dieser Zeit erfolgte seine Beförderung zum Regierungsdirektor. Im April 2004 wurde er zum Richter am Amtsgericht ernannt und war ein Jahr beim Amtsgericht München tätig. Im April 2005 wurde er als Regierungsdirektor abermals in das Justizministerium versetzt. Dort wurde er im August 2007 zum Ministerialrat befördert. Von November 2011 bis April 2015 war er Richter am Oberlandesgericht München und gehörte dem 23. Zivilsenat an. Anschließend wurde er erneut in das Justizministerium versetzt. 

Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im April 2019 ist Böhm Mitglied des VI. Zivilsenats. In dieser Funktion ist er an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Bereichen wie Arzthaftung, Verkehrsunfallrecht und allgemeinem Persönlichkeitsrecht beteiligt. Unter anderem wirkte er an Entscheidungen mit, die die Haftung bei fehlerhafter medizinischer Behandlung und die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betreffen.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Böhm in der juristischen Aus- und Fortbildung. Er war als Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Justiz unter anderem für Schuld- und Verbraucherschutzrecht sowie Handels-, Gesellschafts- und Haftungsrecht zuständig.

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