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Gericht

Arbeitsgericht Eisenach

Kennung: arbg-eisenach

Wofür ist das Arbeitsgericht Eisenach zuständig?

Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis — Kündigung, Lohn, Zeugnis, Urlaub — sowie über Beschlussverfahren des Betriebsverfassungsrechts (§ 2, § 2a ArbGG).
⚠ Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist die häufigste Falle im Arbeitsrecht.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Theaterplatz 5
99817 Eisenach

Telefon 03691 247107

Stammdaten

Instanz
ArbG

Entscheidungen dieses Gerichts

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