Gericht
Arbeitsgericht Eisenach
Kennung: arbg-eisenach
Wofür ist das Arbeitsgericht Eisenach zuständig?
Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis — Kündigung, Lohn, Zeugnis, Urlaub — sowie über Beschlussverfahren des Betriebsverfassungsrechts (§ 2, § 2a ArbGG).
⚠ Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist die häufigste Falle im Arbeitsrecht.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Theaterplatz 5
99817 Eisenach
Telefon 03691 247107
Stammdaten
- Instanz
- ArbG
Entscheidungen dieses Gerichts
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