bei uns veröffentlicht am 25.08.2016
Tenor
Ein Einwilligiungsvorbehalt wird angeordnet.
Der Betreute bedarf zu Willenserklärungen, die den Aufgabenkreis der Vermögenssorge und die Beauftragung von Rechtsanwälten betreffen, der Einwilligung des Betreuers (Einwilligu