Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 24Amtlich · § 5 UrhG

Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften

Zeitreise: 19.06.2020‹ § 23

Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen 1. in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und 2. zu Pflegehilfskräften.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.