Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen 1. in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und 2. zu Pflegehilfskräften.
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