Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte - ZO-Zahnärzte | § 1
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Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte Inhaltsverzeichnis
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Eintragung in das Zahnarztregister ist bei der nach § 4 zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu beantragen.
(2) Voraussetzungen für die Eintragung sind a) die Approbation als Zahnarzt,b) die Ableistung einer mindestens zweijährige
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 06/03/2019 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Antragstellerin, eine MVZ GbR, die seit 21.06.2017
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Annotations
(1) Die Eintragung in das Zahnarztregister ist bei der nach § 4 zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu beantragen.
(2) Voraussetzungen für die Eintragung sind a) die Approbation als Zahnarzt,b) die Ableistung einer mindestens zweijährigen...