Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 32

(1) Der Vertragsarzt hat die vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben. Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann er sich innerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten vertreten lassen. Eine Vertragsärztin kann sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vertreten lassen. Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Der Vertragsarzt darf sich grundsätzlich nur durch einen anderen Vertragsarzt oder durch einen Arzt, der die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 erfüllt, vertreten lassen. Überschreitet innerhalb von zwölf Monaten die Dauer der Vertretung einen Monat, kann die Kassenärztliche Vereinigung beim Vertragsarzt oder beim Vertreter überprüfen, ob der Vertreter die Voraussetzungen nach Satz 5 erfüllt und keine Ungeeignetheit nach § 21 vorliegt.

(2) Die Beschäftigung von Assistenten gemäß § 3 Abs. 3 bedarf der Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Im Übrigen darf der Vertragsarzt einen Vertreter oder einen Assistenten nur beschäftigen,

1.
wenn dies im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung oder aus Gründen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt,
2.
während Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu einer Dauer von 36 Monaten, wobei dieser Zeitraum nicht zusammenhängend genommen werden muss, und
3.
während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung bis zu einer Dauer von sechs Monaten.
Die Beschäftigung von Ärzten als Weiterbildungsassistenten nach Satz 2 Nummer 1 erste Alternative ist bei Antrag auf Teilnahme zur vertragsärztlichen Versorgung auch nach Abschluss der Weiterbildung zulässig für die Zeit bis zur Entscheidung über den Antrag. Die Kassenärztliche Vereinigung kann die in Satz 2 Nummer 2 und 3 genannten Zeiträume verlängern. Für die Beschäftigung eines Vertreters oder Assistenten ist die vorherige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Die Dauer der Beschäftigung ist zu befristen. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die Beschäftigung eines Vertreters oder Assistenten nicht mehr begründet ist; sie kann widerrufen werden, wenn in der Person des Vertreters oder Assistenten Gründe liegen, welche beim Vertragsarzt zur Entziehung der Zulassung führen können.

(3) Die Beschäftigung eines Assistenten darf nicht der Vergrößerung der Kassenpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen. In den Fällen der Beschäftigung eines Assistenten im Rahmen der Weiterbildung nach § 75a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat die Kassenärztliche Vereinigung im Verteilungsmaßstab nach § 87b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festzulegen, in welchem Umfang abweichend von Satz 1 und § 87b Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine Vergrößerung der Kassenpraxis zulässig ist; bei der Festlegung ist insbesondere der von der Praxis zu zahlende Anhebungsbetrag nach § 75a Absatz 1 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen.

(4) Der Vertragsarzt hat Vertreter und Assistenten zur Erfüllung der vertragsärztlichen Pflichten anzuhalten.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 285 Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen


(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte nur erheben und speichern, soweit dies zur Erfüllung der folgenden Aufgaben erforderlich ist:1.Führung des Arztregisters (§ 95),2.
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 32b


(1) Der Vertragsarzt kann Ärzte nach Maßgabe des § 95 Abs. 9 und 9a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anstellen. In den Bundesmantelverträgen sind einheitliche Regelungen zu treffen über den zahlenmäßigen Umfang der Beschäftigung angestellter Ärzte
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)


(1) Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt die vereinbarten Gesamtvergütungen an die Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigten Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, getrennt für die

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 75a Förderung der Weiterbildung


(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sind zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung verpflichtet, die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und zugelassener medizinischer Versorgungszentren zu
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 21


Ungeeignet für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit ist ein Arzt, der aus gesundheitlichen oder sonstigen in der Person liegenden schwerwiegenden Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß ausz

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 3


(1) Die Eintragung in das Arztregister ist bei der nach § 4 zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen. (2) Voraussetzungen für die Eintragung sind a) die Approbation als Arzt,b) der erfolgreiche Abschluß entweder einer allgemeinmediz

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52 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht München Urteil, 11. Okt. 2016 - S 38 KA 1611/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Klage wird im Hauptantrag abgewiesen. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 16.12.2011 und 22.03.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.10.2014 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2014 - L 12 KA 91/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tatbestand Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Sachleistungsprinzip und die Präsenzpflicht. Der Kläger war seit 1996 bis 31.06.2012 als Facharzt für Augenheilkunde zur vertragsärztlichen

Sozialgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - S 38 KA 36/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der zum Sozialgericht München eingelegten Klage begehrt der Kläger, es solle festgestellt werden, das

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Jan. 2018 - L 12 KA 123/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2016, S 38 KA 1611/14 insoweit abgeändert, als die Beklagte verpflichtet wird, über den Widerspruch der Klägerin entsprechend der Rechts

Sozialgericht München Urteil, 21. März 2018 - S 38 KA 962/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich war. Tatbestand Gegenstand der z

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - L 12 KA 127/16

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 3. November 2016, S 1 KA 24/15, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 09. März 2016 - S 21 KA 14/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 29.12.2010 (Quartal 3/2006), abgeändert durch Abhilfebescheid vom 13.12.2011, beide in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2013, wird insoweit abgeändert, als die Rückforderungssumme au

Sozialgericht München Urteil, 29. März 2017 - S 38 KA 1262/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die zum Sozialgericht München eingelegte Klage richtet sich gegen den Beschluss des Berufungsausschusses (Si

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2014 - L 12 KA 122/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.04.2012, S 21 KA 288/09, aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde und die Klage auch insoweit abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2014 - L 12 KA 121/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.04.2012, S 21 KA 287/09, berichtigt durch Beschluss vom 30.01.2013, aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde und die Klage auch ins

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 6 KA 47/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - B 6 KA 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 44/14) insoweit aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 17. Januar 2017 (Az L 4 KA 53/14, L 4 KA 54/14 und L 4 KA 55/14) wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8. November 2016 (L 4 KA 46/14, L 4 KA 47/14, L 4 KA 48/14, L 4 KA 49/14) wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 3/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) wird zurückgewies

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 26. April 2016 (S 2 KA 223/14) wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 13/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 50/14) insoweit aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen da

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 535/16 vom 12. Juli 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. Nebenbeteiligte: wegen Betrugs ECLI:DE:BGH:2017:120717U1STR535.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 11 R 2433/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15.04.2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wi

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - B 6 KA 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2016 geändert. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 18.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 38/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juni 2016 - L 11 KA 75/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.09.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 40.607,23 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 31. Mai 2016 - 7 K 257/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages a

Bundessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - B 6 KA 24/15 R

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 6 KA 46/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 15. Feb. 2016 - 7 L 100/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 32.500,00 Euro festgesetzt. 1 Gründe 2Die sinngemäß gestellten Anträge, 3die aufschiebende Wirkung der K

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Okt. 2015 - L 11 KA 94/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin wendet sich gegen eine sachlich-rechnerische Richtigstellung. 3Die Kläge

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Okt. 2015 - L 11 KA 39/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin wendet sich gegen eine sachlich-rechnerische Richtigstellung. 3Die Kläge

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2015 - B 6 KA 41/14 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. September 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger eine Übergangsfrist bis zum

Bundessozialgericht Urteil, 15. Juli 2015 - B 6 KA 30/14 R

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2014 aufgehoben. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düss

Bundessozialgericht Urteil, 13. Mai 2015 - B 6 KA 23/14 R

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozial-gerichts vom 14. Januar 2014 geändert. Der Antrag des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit de

Landessozialgericht NRW Beschluss, 06. Mai 2015 - L 11 KA 10/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2013 abgeändert. Die sofortige Vollziehung des Bescheides 20.11.2012 durch Anordnung vom 20.06.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerd

Bundessozialgericht Urteil, 25. März 2015 - B 6 KA 22/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Juni 2014 - L 11 KA 76/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.07.2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist, ob der Antragsgegner die sofortige Vollziehung

Sozialgericht Dortmund Urteil, 05. März 2014 - S 9 KA 203/11

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.04.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2011 verurteilt, dem Kläger die Anerkennung als Belegarzt am Städtischen Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon als Facharzt für Urol

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 16. Jan. 2014 - 7 L 2009/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Die Kammer geht davon aus, dass sich das vorläufige Rechtsschutzziel auch auf

Bundessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2013 - B 6 KA 39/12 R

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 20. Juni 2012 sowie der Bescheid der Beklagten vom 10. Februar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 47/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2011 - B 6 KA 31/10 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Aug. 2011 - B 6 KA 18/11 B

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 26. November 2010 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 23. März 2011 - L 4 KA 171/10 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 14. Juli 2010 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. 1 Die Antragsgegnerin wendet sic

Bundessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2011 - B 6 KA 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 10. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2010 - B 6 KA 40/09 R

bei uns veröffentlicht am 13.10.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 26. August 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 31. Aug. 2010 - L 5 KA 18/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 13.01.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 ...

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juli 2010 - 6 C 1/09

bei uns veröffentlicht am 21.07.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist Facharzt für Orthopädie und Oberstabsarzt der Reserve. Er begehrt von dem Beklagten, ihm nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Betriebsausgaben

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung für zeitgebundene und genehmigungsbedürftige psychotherapeutische Leistungen, die von Weiterbildungsass

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(1) Die Eintragung in das Arztregister ist bei der nach § 4 zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen. (2) Voraussetzungen für die Eintragung sind a) die Approbation als Arzt,b) der erfolgreiche Abschluß entweder einer allgemeinmedizinischen...
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