Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 31

(1) Die Zulassungsausschüsse können über den Kreis der zugelassenen Ärzte hinaus weitere Ärzte, insbesondere in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in besonderen Fällen Einrichtungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, ermächtigen, sofern dies notwendig ist, um

1.
eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung nach § 100 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch abzuwenden oder einen nach § 100 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgestellten zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf zu decken oder
2.
einen begrenzten Personenkreis zu versorgen, beispielsweise Rehabilitanden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder Beschäftigte eines abgelegenen oder vorübergehenden Betriebes.
Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosoziale Einrichtungen mit einer fachlich-medizinischen ständigen ärztlichen Leitung sind vom Zulassungsausschuss auf Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermächtigen.

(2) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen können im Bundesmantelvertrag Regelungen treffen, die über die Voraussetzungen des Absatzes 1 hinaus Ermächtigungen zur Erbringung bestimmter ärztlicher Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung vorsehen.

(3) Die Kassenärztlichen Vereinigungen können unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch Ärzte, die eine Approbation nach deutschen Rechtsvorschriften nicht besitzen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigen, soweit ihnen von der zuständigen deutschen Behörde eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs erteilt worden ist.

(4) (weggefallen)

(5) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben im Bundesmantelvertrag Regelungen über die Ermächtigung von Ärzten zu treffen, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, den ärztlichen Beruf im Inland zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des Artikels 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft oder des Artikels 37 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausüben dürfen.

(6) Der Antrag auf Ermächtigung ist schriftlich an den Zulassungsausschuß zu richten. Ihm sind die Approbationsurkunde sowie die in § 18 Absatz 2 Nummer 5 und 6 genannten Erklärungen und Bescheinigungen beizufügen. § 18 Abs. 3 gilt entsprechend.

(7) Die Ermächtigung ist zeitlich, räumlich und ihrem Umfang nach zu bestimmen. In dem Ermächtigungsbeschluß ist auch auszusprechen, ob der ermächtigte Arzt unmittelbar oder auf Überweisung in Anspruch genommen werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Ermächtigungen nach § 119b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

(8) Ein Arzt darf nicht ermächtigt werden, wenn die in § 21 genannten Gründe ihn für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ungeeignet erscheinen lassen. Die Ermächtigung ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, daß bei ihrer Erteilung Versagungsgründe im Sinne des Satzes 1 vorgelegen haben. Sie ist zu widerrufen, wenn nachträglich durch einen in der Person des Arztes liegenden Grund der mit der Ermächtigung verfolgte Zweck nicht erreicht wird oder die Voraussetzungen des § 95e Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sind. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn Einrichtungen ermächtigt werden.

(9) (weggefallen)

(10) Über die Ermächtigungen führt die Kassenärztliche Vereinigung (Registerstelle) ein besonderes Verzeichnis.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 31a


(1) Die Zulassungsausschüsse können Ärzte, die 1. in einem Krankenhaus,2. in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch besteht, oder3. nach § 119b Absatz 1

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 46


(1) Für das Verfahren werden nachstehende Gebühren erhoben: a)bei Antrag auf Eintragung des Arztes in das Arztregister .....................100 Eurob)bei Antrag des Arztes oder des medizinischen Versorgungszentrums auf Zulassung100 Euroc)bei sonstige

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 32a


Der ermächtigte Arzt hat die in dem Ermächtigungsbeschluß bestimmte vertragsärztliche Tätigkeit persönlich auszuüben. Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann er sich innerhalb von zwölf Monaten bis
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 2 Leistungen in besonderen Fällen


(1) Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechun

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 100 Unterversorgung


(1) Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Feststellung, daß in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht; die durch Ermächtigung an der vertragsärz

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen


(1) Stationäre Pflegeeinrichtungen haben einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf unbeschadet des § 75 Abs. 1 Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern zu schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 21


Ungeeignet für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit ist ein Arzt, der aus gesundheitlichen oder sonstigen in der Person liegenden schwerwiegenden Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß ausz

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 18


(1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragsarztsitz und unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen a) ein Auszug aus dem Arztregister, aus dem der Tag d

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2017 - L 12 KA 186/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der B

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Okt. 2014 - L 12 KA 30/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.01.2013 in Ziffer I Sätze 1 und 2 aufgehoben und die Klage des Klägers wird auch insoweit abgewiesen. In Abänderung der Kostenentsc

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. Okt. 2014 - L 12 KA 101/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2013, Az.: S 1 KA 6/13, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der

Sozialgericht München Endurteil, 27. Feb. 2015 - S 28 KA 295/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor I. Der Beschluss des Beklagten vom 1.10.2013 (Bescheid vom 16.01.2014) wird hinsichtlich der Ziffer 5. („Die Ermächtigung wird befristet ausgesprochen bis zum 31.12.2015.“) aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kos

Sozialgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - S 21 KA 1140/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist die Einrichtung einer Außenstelle des ermächtigten Sozialpädiatrischen Zentrums. Die Kläge

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. März 2017 - L 12 KA 91/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

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Sozialgericht München Beschluss, 05. Okt. 2016 - S 38 KA 652/16 ER

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Bundessozialgericht Beschluss, 28. Juni 2017 - B 6 KA 79/16 B

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

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Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - B 6 KA 28/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Apr. 2017 - L 5 KA 2448/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 11.05.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - B 6 KA 18/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

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Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - B 6 KA 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - B 6 KA 30/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. August 2016 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung a

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - B 6 KA 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1. werden die Urteile des Landessozialgerichts für das Saarland vom 24. Mai 2016 und des Sozialgerichts für das Saarland vom 12. Dezember 2012 sowie der Besch

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - B 6 KA 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2015 sowie des Sozialgerichts Duisburg vom 13. April 2012 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - B 6 KA 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2016 und des Sozialgerichts Mainz vom 28. Januar 2015 sowie der Bescheid des Beklagten vo

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

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Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 28. Sept. 2016 - S 2 KA 409/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses vom 25.11.2015 wird der Beklagte verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 18.06.2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu entscheide

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 15/16 B

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

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Sozialgericht Schwerin Beschluss, 30. Aug. 2016 - S 3 KA 18/16 ER

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Auf den Antrag der Antragstellerin vom 20.06.2016 wird die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom selben Tag (S 3 KA 22/16) angeordnet, soweit die Ermächtigung des Beigeladenen zu 1) unter Berücksichtigung der weiteren Ermächtigungen für Dr.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. März 2016 - L 5 KA 21/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 28.1.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatte

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 6 KA 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Revisionen des Klägers zu 1. und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Oktober 2014 werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 40/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2014 geändert.

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Okt. 2015 - B 6 KA 14/15 B

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 1. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Aug. 2015 - L 11 KA 62/12

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.04.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 6). Die Revi

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Jan. 2015 - L 11 KA 109/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 abgeändert soweit es für den Klageantrag zu 1) entschieden hat. Die Klage wird insoweit abgewiesen. Klägerin und Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 6 KA 26/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Okt. 2012 - B 6 KA 44/11 R

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Okt. 2012 - B 6 KA 41/11 R

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 1. Oktober 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 47/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht für das Saarland Beschluss, 04. Apr. 2012 - L 3 KA 28/10

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 09.04.2010 wird zurückgewiesen.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - B 6 KA 27/10 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. April 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - B 6 KA 36/09 R

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor Die Revision der Beigeladenen zu 7. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass der Beklagte bei seiner Neub

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 02. Dez. 2010 - L 5 KA 3093/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.6.2010 wird aufgehoben. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses/Bescheids des Antragsgegners vom 5.8.2009 über die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung an die Antragstellerin zur Teilnahme

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. März 2010 - 2 Sa 674/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 09.09.2009 - 4 Ca 463/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Berechtig

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Mai 2008 - L 4 B 319/08 KA ER

bei uns veröffentlicht am 15.05.2008

Tenor Die Beschwerde des Beigeladenen zu 8) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 17. Dezember 2007 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene zu 8) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten de

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Okt. 2006 - S 1 KA 3241/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2006

Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich gegen die der Beigeladenen zu 8 erteilte Verlängerung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten. 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2005 - L 5 KA 1484/05

bei uns veröffentlicht am 23.11.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt eine Ermächtigung zur Teilnahme an der psychotherapeutischen ambulanten Versorgung ehemaliger Sexualstraftäter. 2  Dem 1952 geborenen Kläger wurde am 4. Januar 1999 die Ap

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Feb. 2005 - L 5 KA 3491/04

bei uns veröffentlicht am 16.02.2005

Tatbestand   1  Im Streit steht die Ermächtigung, im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung psychotherapeutische Leistungen ausschließlich in portugiesischer Sprache erbringen zu dürfen. 2  Die

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(1) Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Feststellung, daß in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht; die durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen...
(1) Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im...
(1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragsarztsitz und unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen a) ein Auszug aus dem Arztregister, aus dem der Tag der Approbation...
(1) Stationäre Pflegeeinrichtungen haben einzeln oder gemeinsam bei entsprechendem Bedarf unbeschadet des § 75 Abs. 1 Kooperationsverträge mit dafür geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern zu schließen. Auf Antrag der Pflegeeinrichtung hat die...
Ungeeignet für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit ist ein Arzt, der aus gesundheitlichen oder sonstigen in der Person liegenden schwerwiegenden Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die vertragsärztliche Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben. Das ist...