Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 27

Der Zulassungsausschuß hat von Amts wegen über die vollständige Entziehung der Zulassung oder die Entziehung der Hälfte oder eines Viertels der Zulassung zu beschließen, wenn die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gegeben sind. Er beschließt auch von Amts wegen über die vollständige Entziehung der Zulassung, wenn die Voraussetzungen nach § 95e Absatz 4 Satz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gegeben sind. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen können die Entziehung der Zulassung beim Zulassungsausschuß unter Angabe der Gründe beantragen.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung


(1) An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen teil. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in de

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 95e Berufshaftpflichtversicherung


(1) Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern. Ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz ist ausreichend, wenn das individuelle Haftungsrisiko des Vertrags

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht München Endurteil, 02. Okt. 2018 - S 38 KA 58/18

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der Klage ist der Bescheid des beklagten Berufungsausschusses aus der Sitzung vom 12.10.2017. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - L 12 KA 2/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kos

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 15. Sept. 2017 - S 38 KA 1276/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Bescheid des beklagten Berufungsa

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 12 KA 52/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2). III. Die Revision wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Mai 2015 - L 12 KA 175/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Juli 2014, S 38 KA 305/13, wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2014 - 21 ZB 14.1953

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 12 KA 7/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen einschließlich der außergerichtlichen Koste

Sozialgericht München Endurteil, 13. Dez. 2016 - S 49 KA 469/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine Zulassungsentziehung. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) A. Gmb

Sozialgericht München Endurteil, 24. Mai 2017 - S 38 KA 205/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist der Bescheid des beklagten Berufungsausschusses

Sozialgericht München Urteil, 19. Dez. 2018 - S 38 KA 962/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der zum Sozialgericht München eingelegten Klage wendet sich der Kläger, der als Vertragsarzt (Fachrichtung

Bundessozialgericht Urteil, 04. Mai 2016 - B 6 KA 28/15 R

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2015 werden zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Juni 2014 - L 11 KA 76/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.07.2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist, ob der Antragsgegner die sofortige Vollziehung

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Okt. 2012 - B 6 KA 19/12 B

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 1. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2011 - B 6 KA 23/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Tenor Die Revision der Beigeladenen zu 5. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass sich d

Sozialgericht Schwerin Urteil, 01. Juli 2009 - S 3 KA 31/08

bei uns veröffentlicht am 01.07.2009

Tatbestand 1 Der Kläger ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Chefarzt der Klinik für Gynäkologie des X. 2 Der Zulassungsausschuss für Ärzte ZV (ZA) hat den Kläger als Nachfolger für den Vertragsarztsitz von Frau Dr. X. ab 01.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 24. Aug. 2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 24.08.2007

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.5.2007 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17.1.2007 erhobenen Klage des Antragstellers wir

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. März 2006 - L 5 KA 3995/04

bei uns veröffentlicht am 15.03.2006

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2004 aufgehoben und die Klage mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Behandlung von bereits an behandelten Patienten abgeschlossen werden kann.

Referenzen

(1) An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen teil. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die...
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