Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - ZO-Ärzte | § 20

(1) Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt unter Berücksichtigung der Dauer und zeitlichen Lage der anderweitigen Tätigkeit den Versicherten nicht in dem seinem Versorgungsauftrag entsprechenden Umfang persönlich zur Verfügung steht und insbesondere nicht in der Lage ist, Sprechstunden zu den in der vertragsärztlichen Versorgung üblichen Zeiten anzubieten. Ein Arzt steht auch dann für die Versorgung der Versicherten in erforderlichem Maße zur Verfügung, wenn er neben seiner vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages nach den §§ 73b oder 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch tätig wird. Gleiches gilt für die Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages, der nach den §§ 73c und 140b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung geschlossen wurde.

(2) Für die Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit ist nicht geeignet ein Arzt, der eine ärztliche Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen nach mit der Tätigkeit des Vertragsarztes am Vertragsarztsitz nicht zu vereinbaren ist. Die Tätigkeit in oder die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Krankenhaus nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 111 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist mit der Tätigkeit des Vertragsarztes vereinbar.

(3) Ein Arzt, bei dem Hinderungsgründe nach den Absätzen 1 oder 2 vorliegen, kann unter der Bedingung zugelassen werden, daß der seiner Eignung entgegenstehende Grund spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt beseitigt wird, in dem die Entscheidung über die Zulassung unanfechtbar geworden ist.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 108 Zugelassene Krankenhäuser


Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen: 1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind,2. Krankenhäuser, die in de

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen


(1) Die Krankenkassen dürfen medizinische Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4) oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlußheilbehandlung (§ 40), die eine stationäre Behandlung, aber keine Krankenhausbehandlung erford

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 73b Hausarztzentrierte Versorgung


(1) Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten. (2) Dabei ist sicherzustellen, dass die hausarztzentrierte Versorgung insbesondere folgenden Anforderungen genügt,

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung


(1) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattunge

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 140a Besondere Versorgung


(1) Die Krankenkassen können Verträge mit den in Absatz 3 genannten Leistungserbringern über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Die Verträge ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 73c Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz


Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit den Jugendämtern schließen, um die vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendliche

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 13. Feb. 2014 - S 1 KA 7/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 18.03.2013 (Beschluss: 07.02.2013; Az.: ...) wird aufgehoben. II. Der Kläger wird mit einer hälftigen Zulassung als Vertragsarzt für den Fachbereich Pathologie zur vertragsärztlichen Ve

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - L 12 KA 38/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 04.02.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Jan. 2015 - L 12 KA 44/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.02.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Insta

Sozialgericht München Endurteil, 24. Jan. 2018 - S 38 KA 971/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 10.11.2016 ( Az.) wird insoweit aufgehoben, als Herr Dr. C. zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassen und der Widerspruch des Klägers zurückgewiesen worden ist. II. Der Beklagte wird veru

Sozialgericht München Urteil, 08. Nov. 2018 - S 38 KA 634/17

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Der Beschluss des Beklagten vom 28.09.2017 (Bescheid vom 03.11.2017) wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Zulassungsantrag des Klägers zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - L 12 KA 10/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 6. Februar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - B 6 KA 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1. wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. November 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerich

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 2 KA 1445/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin ist ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit Vertragsarztsitz in der L Mstra

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 15/16 B

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. November 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 32/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2016 - B 6 KA 31/15 R

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2015 sowie der Beschluss des Beklagten vom 5. November 2013 aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet,

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 6 KA 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Nov. 2015 - B 1 KR 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Mai 2014 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 31.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - L 4 KA 36/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kiel vom 21. August 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteil

Bundessozialgericht Urteil, 13. Mai 2015 - B 6 KA 23/14 R

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozial-gerichts vom 14. Januar 2014 geändert. Der Antrag des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit de

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Okt. 2014 - L 11 KA 46/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.02.2013 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Feb. 2014 - 13 A 1900/13

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Juni 2013 wird zurückgewiesen.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerich

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 R 3755/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.06.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläg

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 15/12 B

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. November 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 47/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2011 - B 6 KA 11/10 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 9. September 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückv

Bundessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2010 - B 6 KA 40/09 R

bei uns veröffentlicht am 13.10.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 26. August 2009 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Schwerin Urteil, 01. Juli 2009 - S 3 KA 31/08

bei uns veröffentlicht am 01.07.2009

Tatbestand 1 Der Kläger ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Chefarzt der Klinik für Gynäkologie des X. 2 Der Zulassungsausschuss für Ärzte ZV (ZA) hat den Kläger als Nachfolger für den Vertragsarztsitz von Frau Dr. X. ab 01.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 19. Mai 2009 - L 4 KA 17/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 14. November 2007 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 24. Aug. 2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 24.08.2007

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.5.2007 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17.1.2007 erhobenen Klage des Antragstellers wir

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Jan. 2004 - L 5 KA 4663/03 ER-B

bei uns veröffentlicht am 27.01.2004

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. Oktober 2003 aufgehoben. Die Antragstellerin trägt die Kosten für beide Rechtszüge. Tatbestand   1  Im Verfahren hier begehrt

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Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit den Jugendämtern schließen, um die vertragsärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu...