Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 2 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:

1.
oberirdische Gewässer,
2.
Küstengewässer,
3.
Grundwasser.
Es gilt auch für Teile dieser Gewässer.

(1a) Für Meeresgewässer gelten die Vorschriften des § 23, des Kapitels 2 Abschnitt 3a und des § 90. Die für die Bewirtschaftung der Küstengewässer geltenden Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Die Länder können kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, insbesondere Straßenseitengräben als Bestandteil von Straßen, Be- und Entwässerungsgräben, sowie Heilquellen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen. Dies gilt nicht für die Haftung für Gewässerveränderungen nach den §§ 89 und 90.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Düngeverordnung - DüV 2017 | § 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln


(1) Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Abweichend von Sat
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete


(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausweisung ausschließlich der Verbesserung des

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 63 Eignungsfeststellung


(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist. § 13 Absatz 1 und § 17 gelten entspreche

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten


(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaat

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit


(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben m

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 90 Sanierung von Gewässerschäden


(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,2. das ökologische

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45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2007 - III ZR 3/06

bei uns veröffentlicht am 31.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil III ZR 3/06 Verkündet am: 31. Mai 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WHG § 22 a) Das Besprüh

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2002 - III ZR 147/02

bei uns veröffentlicht am 07.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 147/02 Verkündet am: 7. November 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WHG § 22 Zu

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2001 - III ZR 154/00

bei uns veröffentlicht am 15.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 154/00 Verkündet am: 15. März 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -------------

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2008 - III ZR 5/07

bei uns veröffentlicht am 30.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 5/07 vom 30. April 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HPflG § 2 Abs. 1; WasserhaushaltsG § 18a; NRWWasserG § 53 a) Die Gemeinde bleibt jedenfalls Mitinhaberin der Abwass

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. März 2019 - Au 9 K 18.846

bei uns veröffentlicht am 25.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Okt. 2016 - W 4 K 16.395

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Dez. 2016 - Au 2 K 16.324

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger gesamtschuldnerisch zu tragen.Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtl

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Dez. 2016 - AN 9 K 15.01509

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Jan. 2015 - Au 3 K 14.185

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 8 BV 14.612

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Gegenstand der Aufhebung der Bescheid des Landratsamts Dillingen a.d. Donau vom 16. November 2012 in der Fassung des Ergänzungs- und Änderungsbescheids vom 8. Septe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Juli 2018 - 8 N 16.2439

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller zu 1 und 2 tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. III. Das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Juli 2018 - 8 N 16.2563

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Di

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Nov. 2014 - B 4 K 13.56

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterl

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Juni 2018 - M 2 K 18.352

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2015 - 8 N 13.1281, 13.1282, 13.1284 u.a.

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 8 N 13.1281, 13.1282, 13.1284, 13.1286, 13.1287, 13.1294, 13.1295, 13.1311 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Oktober 2015 8. Senat Venus, als stellvertr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 8 BV 14.613

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Gegenstand der Aufhebung der Bescheid des Landratsamts Dillingen a.d. Donau vom 16. November 2012 in der Fassung des Ergänzungs- und Änderungsbescheids vom 8. September 2

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 15. Nov. 2018 - 3 A 988/17 HGW

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 28. Juli 2015 - xxx - in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 31. März 2017 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vo

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Sept. 2018 - 4 A 311/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor Der Bescheid vom 28.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2015 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Aug. 2018 - 1 A 10496/18

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2016 – 1 K 88/16.KO – wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Aug. 2018 - 1 C 11685/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Hiervon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst zu tragen hat. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. Juli 2018 - 2 M 48/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Gründe I. 1 Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2017 stellte der Antragsgegner den Plan für den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bad Kösen fest. Die Antragstellerin ist Trägerin des Vorhabens. 2 Der Beigeladene zu 2 ist Ei

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Dez. 2017 - 1 C 10512/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Die Rechtsverordnung des Antragsgegners vom 5. November 2014 über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Landkreis Bad Dürkheim, in den Gemarkungen Herxheim am Berg, Kallstadt (Verbandsgemeinde Freinsheim

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Aug. 2017 - 6 A 11790/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Sept. 2016 - 9 A 938/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 01. Sept. 2016 - 3 A 1224/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor 1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Festsetzungen in Teil A, Abschnitt IV, Gl.Nr. 8.3.1 - soweit sie regelt, dass die Unterhaltung und der Betrieb des Schöpfwerkes keinen Mehraufwand der Unterhaltungskosten, die für geschöpfte

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 02. Mai 2016 - 9 A 374/14 MD

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wege

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 20 A 2978/11

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die der Dipl.-Ing. X.       S.       GmbH & Co. KG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Beklagten vom 11. November 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte und der Beigeladene tragen von den Kosten des Verfa

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - 3 S 2158/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen eine wasserrechtliche Verfügung, mit welcher der Bet

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Okt. 2015 - 1 C 10843/13

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag, die Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Sinzig (Stadt Sinzig), Niederbreisig, O

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2015 - 3 S 166/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Wasserschutzgebietsverordnung (im Folgenden: WSV) des Landratsamts

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 A 945/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 22. Januar 2013 und seines Widerspruchsbescheides vom 17. September 2013 verpflichtet, gegenüber dem Beigeladenen festzustellen, dass es sich bei dem auf dem Grundstück G1 befindlich

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 K 5228/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 26.07.2013 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 27.11.2013 und der Gebührenbescheid vom 27.11.2013 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers, ihm Zugang zu den Cross

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Apr. 2014 - 14 K 79/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. März 2014 - 17 K 5503/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 20. März 2014 - 3 A 123/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Landrätin des Landkreises Rügen vom 9. August 2010 und seines Widerspruchsbescheides vom 27. April 2012 verpflichtet, der Klägerin die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von vollb

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 14. Nov. 2013 - 3 A 301/10

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. März 2012 - 3 S 150/12

bei uns veröffentlicht am 28.03.2012

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Dezember 2011 - 4 K 2534/11 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdev

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 31. Juli 2010 - 2 K 192/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2010

Tenor Es wird festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis vom 20. Dezember 2007 für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts rechtswidrig ist und nicht

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 24. Feb. 2010 - 3 S 3144/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. Oktober 2008 - 3 K 5707/07 - wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. Feb. 2010 - 1 BvR 27/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung alter Wasserrechte nachdem Sächsischen Wassergesetz.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 02. Okt. 2009 - 1 LA 38/09

bei uns veröffentlicht am 02.10.2009

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 1. Kammer - vom 13.Juli 2009 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Aug. 2009 - 4 K 1648/09

bei uns veröffentlicht am 12.08.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 7.500 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Dez. 2006 - 5 S 1793/05

bei uns veröffentlicht am 08.12.2006

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Die Kl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Nov. 2005 - 3 S 538/05

bei uns veröffentlicht am 08.11.2005

Tenor Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Oktober 2004 - 6 K 695/02 - werden zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Revision wird nicht zu

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 16. März 2005 - 1 K 73/03

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Abbau von

Referenzen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaatlicher...
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaatlicher...
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaatlicher...
(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,2. das ökologische Potenzial oder...
(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,2. das ökologische Potenzial oder...
(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere auf das...
(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,2. das ökologische Potenzial oder...
(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,2. das ökologische Potenzial oder...