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§ 17Amtlich · § 5 UrhG

Vorbereitung des Vollzugs

Zeitreise: 19.06.2020‹ § 16§ 18 ›

Der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich sind.

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