Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 7 Zustellung an Bevollmächtigte

(1) Zustellungen können an den allgemeinen oder für bestimmte Angelegenheiten bestellten Bevollmächtigten gerichtet werden. Sie sind an ihn zu richten, wenn er schriftliche Vollmacht vorgelegt hat. Ist ein Bevollmächtigter für mehrere Beteiligte bestellt, so genügt die Zustellung eines Dokuments an ihn für alle Beteiligten.

(2) Einem Zustellungsbevollmächtigten mehrerer Beteiligter sind so viele Ausfertigungen oder Abschriften zuzustellen, als Beteiligte vorhanden sind.

(3) Auf § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung beruhende Regelungen und § 183 der Abgabenordnung bleiben unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts


(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde


(1) Für das Zustellungsverfahren der Verwaltungsbehörde gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes, wenn eine Verwaltungsbehörde des Bundes das Verfahren durchführt, sonst die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, soweit die
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen


(1) Gesondert festgestellt werden insbesondere:1.die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes,2.a)die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende ande

Abgabenordnung - AO 1977 | § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung


(1) Richtet sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), so sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestel

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55 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2009 - V ZR 168/08

bei uns veröffentlicht am 05.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 168/08 Verkündet am: 5. Juni 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Dez. 2016 - M 21 S 16.35313

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Klage gegen den Bescheid vom 24. November 2016 aufschiebende Wirkung zukommt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2018 - M 10 K 16.3952

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Feb. 2019 - W 6 K 18.32438

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Die Klägerin, nach eigenen Angaben ukrainische Staatsangehörige arme

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Sept. 2014 - 16 K 13.31237

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Die Kostenentsch

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Aug. 2017 - AN 14 S 17.50857

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. Mai 2017 betreffend die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Beklagten vom 9. Mai 2017 wird angeordnet. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Gerichtsko

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Feb. 2016 - M 17 S 16.30293; M 17 K 16.30292

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird für das V

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 04. Juli 2014 - 5 K 14.30031

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., wird abgelehnt. Gründe I. Der am ... 1978 in ... (Iran) geborene Kläger ist iranischer Staatsangehöriger mit pers

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2014 - 24 S 13.31410

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid der Antragsgegnerin vom ... Dezember 2013 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Okt. 2016 - Au 5 K 16.870

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch S

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Apr. 2014 - 16 S 14.30644

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin, die nach eigenen Angaben ukrainische Staatsangehörige ist, reist

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Juni 2016 - M 17 S 16.31247

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist senegalesischer Staatsangehöriger, dem Volke der Wolof zu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2017 - M 8 S 17.50959

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der auf

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. März 2014 - 7 S 14.30155

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die am ... 1981 geborene Antragst

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 18. Juli 2018 - A 6 K 4361/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (A 6 K 4230/18) gegen die in Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20.03.2018 enthaltene Abschiebungsanordnung nach Italien wird angeordnet.Die Antragsgeg

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 06. Juli 2018 - 3 Bs 97/18

bei uns veröffentlicht am 06.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8. Mai 2018 geändert. Der Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verpflichten, ihm unter

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Juni 2018 - Au 6 K 18.50565

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 06. Juni 2018 - 15 B 742/18 SN

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 A 741/18 SN wird angeordnet. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers, 2 die aufschiebende Wirkung seiner Klage 1

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Mai 2018 - 2 M 38/18

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid der Antragsgegnerin vom 15.01.2018, mit dem ihm aufgegeben wird, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Knotenpunktes B 80/K 2147 eine Erdwärmegewinnungsanlage zu entfernen oder umzuver

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 19. Apr. 2018 - 11 S 311/18

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Dezember 2017 - 5 K 7112/17 - werden zurückgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Abänderu

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 10. Okt. 2017 - 4 A 1893/17 As HGW

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Vollstrecku

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 22. Sept. 2017 - 4 B 1894/17 As HGW

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. 1 Die Einzelrichterin ist im Verfahren des vorläufigen Re

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2017 - IX R 50/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2015 12 K 3631/12 aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. März 2017 - 1 LZ 92/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 11. Januar 2017 – 5 A 3569/16 As SN – wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskoste

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2017 - 1 Bf 115/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. Mai 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 10. Nov. 2016 - 11 L 1842/16.A

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Minden unter dem Aktenzeichen 11 K 4929/16.A anhängigen Klage vom 24.10.2016 gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11.10.2016, Geschäftszeichen:

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Okt. 2016 - 14 K 5619/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 13. Okt. 2016 - 15 E 2861/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zu gestatten, umgehend zum Zwecke der Eheschließung in Hamburg nach Deutschland einzureisen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegne

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Aug. 2016 - 10 K 6517/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 14. Apr. 2016 - 7 K 2428/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2016 - 4 K 58/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben. 2 Die Klägerin meldete, jeweils vertreten durch die A GmbH, mit 14 Einzelzollanmeldungen im Zeitraum 04.01.2012 bis 20.06.2012 insgesamt 46 Kolli Frisch- bzw. Br

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2015 - X ZB 3/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 3 /14 vom 18. August 2015 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Mauersteinsatz PatKostG § 6 Abs. 2 a) Legen mehrere Patentinhaber gegen eine Entscheidung des Deut

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 01. Juli 2015 - 10 K 1419/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Landgericht Aachen Urteil, 28. Mai 2015 - 2 S 364/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg (18 C 115/14) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Dieses Urteil ist wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckba

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. März 2015 - 1 B 6/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe 1 Die Beschwerde, mit der die Klägerin eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend macht, hat keinen Erfolg.

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Feb. 2015 - L 11 KA 85/12

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.07.2012 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tat

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Okt. 2014 - 10 A 11170/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Okt. 2014 - 13 K 3940/14.A

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheits

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Okt. 2014 - 8 B 61/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 8. Mai 2014 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Gera wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Sept. 2014 - 16 K 2699/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Sept. 2014 - 13 K 8963/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Aug. 2014 - 13 K 4740/13.A

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Aug. 2014 - 1 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten, die Kosten des Widerspruchsverfahrens vollumfänglich zu tragen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 08. Apr. 2014 - L 8 R 829/13 B

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin vom 22.7.2013 wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.6.2013 geändert und ihr wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Klägerin trägt die Kosten des Be

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Jan. 2014 - 13 L 2363/13.A

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.     aus L.       werden abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe:2D

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Jan. 2014 - 4 K 21/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen zwei Abgabenbescheide, in denen der Beklagte am 15.12.2008 gegen den Kläger Tabaksteuer und Zinsen festgesetzt hat. Der Kläger habe im Jahr 2006 bzw. im Jahr 2007 in diesen Mengen unverzollte und unvers

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Nov. 2013 - 9 K 1339/12

bei uns veröffentlicht am 25.11.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Einsprüche gegen die geänderten Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre 2003 b

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Sept. 2013 - 10 B 16/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

Gründe 1 Die Beschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und sinngemäß zugleich ein Verfahrensmangel des Berufungsgerichts

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juli 2013 - 6 A 10016/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23. Juli 2012 wird die Klage insgesamt abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens be

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 23. Juli 2012 - 4 K 80/12.KO

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

Tenor Der Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheid vom 11. Oktober 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Januar 2012 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligte

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(1) Gesondert festgestellt werden insbesondere:1.die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes,2.a)die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere...
(1) Gesondert festgestellt werden insbesondere:1.die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes,2.a)die einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere...
(1) Richtet sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), so sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der...