Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 6 Zustellung an gesetzliche Vertreter

(1) Bei Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen ist an ihre gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Gleiches gilt bei Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, soweit der Aufgabenkreis des Betreuers reicht. Das zugestellte Dokument ist der betreuten Person nach Wahl der Behörde abschriftlich mitzuteilen oder elektronisch zu übermitteln.

(2) Bei Behörden wird an den Behördenleiter, bei juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Zweckvermögen an ihre gesetzlichen Vertreter zugestellt. § 34 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(3) Bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder Behördenleitern genügt die Zustellung an einen von ihnen.

(4) Der zustellende Bedienstete braucht nicht zu prüfen, ob die Anschrift den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entspricht.

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Referenzen - Gesetze | § 651s BGB

§ 651s BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 651s BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde


(1) Für das Zustellungsverfahren der Verwaltungsbehörde gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes, wenn eine Verwaltungsbehörde des Bundes das Verfahren durchführt, sonst die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, soweit die
§ 651s BGB zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter


(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

Referenzen - Urteile | § 651s BGB

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 651s BGB.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2016 - L 1 R 673/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 22. Mai 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 15 ZB 17.30545

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe I. Mit Bescheid vom 23. Januar 2015 (Geschäftszeichen 5791077-1-144) leh

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Aug. 2016 - W 1 S 16.31109

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. Mai 2016, Az: W 1 S 16.30617, wird in Ziffer I. abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 24. Mai 2016 gegen den Bescheid des Bundesamte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2018 - 5 ZB 17.31905

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Antrag auf Zulassung der Ber

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Sept. 2014 - 16 K 2699/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 16. Sept. 2014 - 1 K 767/14.TR

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 26. April 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 23. Juli 2012 - 4 K 80/12.KO

bei uns veröffentlicht am 23.07.2012

Tenor Der Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheid vom 11. Oktober 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Januar 2012 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligte

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 9. August 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landessozial

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. März 2008 - L 8 AS 5579/07

bei uns veröffentlicht am 14.03.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 9. November 2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. April 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Juni 2005 aufgehoben.

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(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern...