Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 2 Allgemeines

(1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der in diesem Gesetz bestimmten Form.

(2) Die Zustellung wird durch einen Erbringer von Postdienstleistungen (Post), einen nach § 17 des De-Mail-Gesetzes akkreditierten Diensteanbieter oder durch die Behörde ausgeführt. Daneben gelten die in den §§ 9 und 10 geregelten Sonderarten der Zustellung.

(3) Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten. § 5 Absatz 5 Satz 2 bleibt unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 85


(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen. (2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid 1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörd

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 65 Zustellung


(1) Soweit Zustellungen durch Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorgeschrieben sind, gelten die §§ 2 bis 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes. § 5 Abs. 4 des Verwaltungszust
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

De-Mail-Gesetz - De-Mail-G | § 17 Akkreditierung von Diensteanbietern


(1) Diensteanbieter, die De-Mail-Dienste anbieten wollen, müssen sich auf schriftlichen Antrag von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen. Die Akkreditierung ist zu erteilen, wenn der Diensteanbieter nachweist, dass er die Voraussetzungen nach
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 9 Zustellung im Ausland


(1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt 1. durch Einschreiben mit Rückschein, soweit die Zustellung von Dokumenten unmittelbar durch die Post völkerrechtlich zulässig ist,2. auf Ersuchen der Behörde durch die Behörden des fremden Staates oder durch di

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung


(1) Bei der Zustellung durch die Behörde händigt der zustellende Bedienstete das Dokument dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag aus. Das Dokument kann auch offen ausgehändigt werden, wenn keine schutzwürdigen Interessen des Empfängers entgeg

Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 10 Öffentliche Zustellung


(1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn 1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,2. bei juristischen Personen, die zur

Referenzen - Urteile |

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 30. Sept. 2016 - S 8 AS 822/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29. März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Sept. 2016 - B 3 S 16.50079

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin begehr

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. März 2014 - 7 S 14.30133

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 1994 geborene Antra

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2018 - 5 ZB 17.31905

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe 1. Der Antrag auf Zulassung der Ber

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 24. Apr. 2018 - A 2 K 12341/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand 1 Der Kläger gibt an, Staatsangehöriger Somalias zu sein. Am 26.04.2016 meldete er sich ohne Personaldokumente mit einem Asylgesuch im Bunde

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2016 - II ZR 299/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 299/15 Verkündet am: 27. September 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Okt. 2015 - 17 L 3268/15.A

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren betreffend die Gewährung vorläufi

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Aug. 2015 - VI-3 Kart 119/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: 10002915) wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesne

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Feb. 2015 - 8 B 36/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Jan. 2015 - 13 L 3224/14.A

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I.      aus S.         werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Grü

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Jan. 2015 - 19 B 1257/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 20.000,00 Euro festgesetzt. 1G r

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 27. Okt. 2014 - 7 L 1401/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor 1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. 2.Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren e

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Sept. 2014 - 14 L 1592/14.A

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt der Antragsteller. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 4493/14.A gegen die im Bescheid des Bundesa

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Aug. 2014 - 14 L 1786/14.A

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 5088/14.A gegen die in Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25.07.2014 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens, für das keine Ger

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2014 - 14 L 1853/14.A

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C.      M.        aus F.     bewilligt. Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 5246/14.A gegen die in Ziffer 2 des

Bundessozialgericht Urteil, 09. Apr. 2014 - B 14 AS 46/13 R

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. April 2013 - L 3 AS 639/12 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 08. Apr. 2014 - L 8 R 829/13 B

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin vom 22.7.2013 wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.6.2013 geändert und ihr wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Klägerin trägt die Kosten des Be

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. März 2014 - 14 L 493/14.A

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt der Antragsteller. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der am 27.02.2014 erhobenen Klage 14 K 1438/14.A gegen die

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Feb. 2014 - 3 L 20/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin, eine Gesellschaft nach englischem Recht mit Sitz in A-Stadt, wendet sich gegen die Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über die von ihr betriebene Internetseite. Auf der Grundlage einer Genehmigung der G.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Okt. 2013 - 14 A 2096/11

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

Tenor Die Anträge werden abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 160 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e :2I.3Der von der Klägerin selbst mit Schriftsatz vom 28. August 20

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - 3 C 19/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen, mit dem zugunsten einer Rechtsvorgängerin ergangene Zuord

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 21. Feb. 2013 - 1 A 123/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Dezember 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 2 K 975/10 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 19. Jan. 2012 - 2 K 1144/11.TR

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die am ... 1983 geborene Klägerin ist iranische Staatsangehör

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. März 2011 - II B 141/10

bei uns veröffentlicht am 25.03.2011

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) lehnte den Antrag des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger), die entstandenen Säumniszuschläge

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. März 2010 - 3 M 330/09

bei uns veröffentlicht am 19.03.2010

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der statthafte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den gemäß § 80 Abs. Nr. 1 VwGO von Gesetzes wegen sofort vollziehbaren Rundfunkgebührenbescheid ist begründet, w

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2010 - 4 B 7/10

bei uns veröffentlicht am 01.03.2010

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. November 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Nov. 2009 - L 6 V 3829/08

bei uns veröffentlicht am 11.11.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.04.2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 07. März 2008 - A 5 K 4041/07

bei uns veröffentlicht am 07.03.2008

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27.06.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wende

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Okt. 2007 - L 7 SO 4334/06

bei uns veröffentlicht am 18.10.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 6. Juli 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten

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(1) Diensteanbieter, die De-Mail-Dienste anbieten wollen, müssen sich auf schriftlichen Antrag von der zuständigen Behörde akkreditieren lassen. Die Akkreditierung ist zu erteilen, wenn der Diensteanbieter nachweist, dass er die Voraussetzungen nach § 18 erfüllt...