Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 150

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Über die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß.

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published on 08/05/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 31/06 vom 8. Mai 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Lotto im Internet GWB § 65 Abs. 3, §§ 69, 76 Abs. 5 Im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Beschwer
published on 18/05/2015 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München (Az. M 8 11.51
published on 30/12/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschut
published on 30/12/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augs
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