(1) Die Berufung kann bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Stellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung setzt die Einwilligung des Beklagten und, wenn ein Vertreter des öffentlichen Interesses an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, auch seine Einwilligung voraus.

(2) Die Berufung gilt als zurückgenommen, wenn der Berufungskläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Berufungskläger ist in der Aufforderung auf die sich aus Satz 1 und § 155 Abs. 2 ergebenden Rechtsfolgen hinzuweisen. Das Gericht stellt durch Beschluß fest, daß die Berufung als zurückgenommen gilt.

(3) Die Zurücknahme bewirkt den Verlust des eingelegten Rechtsmittels. Das Gericht entscheidet durch Beschluß über die Kostenfolge.

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§ 89 VwVfG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 89 VwVfG zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 155


(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteili

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43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 89 VwVfG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 29/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (Brfg) 29/16 vom 5. Juli 2016 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ECLI:DE:BGH:2016:050716BANWZ.BRFG.29.16.0 Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwalt

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 49/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (Brfg) 49/11 vom 13. Juni 2012 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Berichterstatterin Richterin Dr.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2014 - 21 CS 14.30310

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren 21 CS 14.30310 wird eingestellt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. März 2018 - 14 ZB 18.45

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 694,82 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2015 - 21 CE 15.2183

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit die Beschwerde auf Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Approbation zurückgenommen wurde. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. De

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Mai 2016 - M 17 M 15.3478

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Die Verfahren M 17 M 15.3815 und M 17 M 15.3478 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Juli 2015 (M 17 M 15.3478) und der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2. August

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2014 - 10 B 12.2400

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor I. Die Berufung gilt als zurückgenommen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2018 - 8 ZB 15.916

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 42.000,- Euro festgesetzt. Gründe Der K

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Dez. 2015 - M 21 K 14.1100

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 7/8, die Beklagte 1/8. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig. III. Der Streitwert wird auf EUR 60

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 13 A 14.1240, 13 A 14.1241

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tatbestand Die Kläger sind Teilnehmer des am 29. Juni 1979 nach §§ 1 und 4 FlurbG angeordneten Flurbereinigungsverfahrens K., wobei der Kläger, der Sohn der Klägerin, erst zu einem späteren Zeitpunkt durch den Erwerb zweier im Flurber

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - 13 A 17.439

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Das Verwaltungsstreitverfahren 13 A 13.1854 ist in der Hauptsache erledigt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfa

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Nov. 2014 - L 15 VS 22/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2018 - 20 B 18.290

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Das Verfahren wird, soweit die Berufung zurückgenommen wurde, eingestellt. II. Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläuf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 13 A 14.1240

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 14.1240 und 13 A 14.1241 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 13.1319 und 13 A 12.2474 sind in der Hauptsache erledigt. III. Die Kläger

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. Okt. 2018 - 2 LB 37/18

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor Das Berufungsverfahren wird eingestellt. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar..

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2018 - L 7 AY 4220/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass die Berufungsverfahren L 7 AY 1203/17 und L 7 AY 1966/17 durch Rücknahme der Berufungen erledigt sind.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die verbundenen Rechtsstreite betreffen die Frage,

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Jan. 2018 - 2 A 11424/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Soweit die Klägerin ihre Berufung zurückgenommen hat, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Auf die Berufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil in Bezug auf die Verpflichtung zur Zahlung von Zinse

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Jan. 2018 - 2 A 11475/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Soweit der Kläger seine Berufung zurückgenommen hat, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Auf die Berufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil in Bezug auf die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Jan. 2018 - 2 A 11476/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Soweit der Kläger seine Berufung durch Beschränkung des Berufungsantrags teilweise zurückgenommen hat, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Das angefochtene Urteil wird abgeändert und der Beklagte unter Aufhebung des Widerspruchsbesc

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 2 C 11/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Ausgleichszahlung unter Berufung auf die altersdiskriminierende Wirkung der im streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblichen beso

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 2 LB 22/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichterin - vom 7. August 2012 geändert.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Mai 2017 - 6 B 42/16, 6 B 42/16, 6 PKH 33/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Gründe 1 1. Der Senat trennt die bisher unter einem Aktenzeichen geführten selbständigen Rechtsmittelverfahren und führt das Beschwerdeverfahren des Beklagten unter dem

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Mai 2017 - 6 B 40/16, 6 B 40/16, 6 PKH 31/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Gründe 1 1. Der Senat trennt die bisher unter einem Aktenzeichen geführten selbständigen Rechtsmittelverfahren und führt das Beschwerdeverfahren des Beklagten unter dem

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Mai 2017 - 6 B 41/16, 6 B 41/16, 6 PKH 32/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Gründe 1 1. Der Senat trennt die bisher unter einem Aktenzeichen geführten selbständigen Rechtsmittelverfahren und führt das Beschwerdeverfahren des Beklagten unter dem

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Mai 2016 - 3 L 430/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tatbestand 1 Mit Beseitigungsvertrag vom 4. September 2008 übertrug das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne des Artikels 5

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 07. Jan. 2016 - 12 B 87/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 19.11.2015 gegen den Zuweisungsbescheid der Antragsgegnerin vom 9.11.2015 wiederherzustellen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Aug. 2015 - 15 A 2856/12

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Das Berufungsverfahren wird hinsichtlich Abschnitt B. II. Abs. 5 und 6 der Hausrechtsrichtlinie für das Justizzentrum L.    eingestellt. Das angefochtene Urteil wird im Umfang der noch anhängigen Berufung geändert. Insoweit wird die Klage abge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juli 2015 - 19 A 2438/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen hat. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5 Die Kostenentscheid

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Juni 2015 - 19 A 488/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen hat. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 41 % und die Beklagte zu 59 %. Die Kostenentsch

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Mai 2015 - VII-Verg 38/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. November 2014, VK – 1/2014 - L, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außerger

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Apr. 2015 - 12 A 451/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Das von der Klägerin betriebene Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt. Der Antrag des beklagten Studentenwerks auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens tragen die Betei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. März 2014 - 3 A 987/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor Soweit die Beklagte die Berufung zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Dez. 2013 - 2 S 544/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 08. Februar 2013 - 6 K 1683/12 - zurückgenommen wurde, wird das Berufungsverfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.Der Kläger trägt d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 KR 605/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 3.2.2012 wird aufgehoben. Das Klageverfahren des Klägers S 13 KR 1110/11 ist fortzuführen.Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Tatbestand  1

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 25. Feb. 2013 - 1 A 6/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, wer den

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 2 C 26/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze am 31. Juli 2010 im Einsatzdienst der Beklagten als Feuerwehrbeamte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 2 C 34/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit April 1990 im Einsatzdienst der Beklagten als Feuerwehrbeamter tätig. Er verlangt einen Ausgleich für vom 1. Januar 1999 bis 31. August

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Nov. 2011 - A 8 S 1116/11

bei uns veröffentlicht am 03.11.2011

Tenor Soweit die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, wird das Berufungsverfahren eingestellt.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Februar 2010 - A 6 K 739/09 - geändert. Die Beklagte wird unter

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. September 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. März 2009 aufgehoben. D

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Apr. 2008 - 10 S 1388/06

bei uns veröffentlicht am 01.04.2008

Tenor Soweit die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2002 - 1 K 836/00

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2005 - 13 S 2223/04

bei uns veröffentlicht am 10.11.2005

Tenor Soweit die Berufung zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Dezember 2003 - 1 K 80/03 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kos

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2005 - 11 S 646/04

bei uns veröffentlicht am 19.10.2005

Tenor Soweit die Berufung zurückgenommen worden ist, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Auf die verbleibende Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 2004 - 10 K 4422/02 - geändert und die Kla

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(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteiligten können...