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§ 64Amtlich · § 5 UrhG

Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen

Zeitreise: 02.09.2026§ 65 ›

Öffentliche Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des § 130 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden nach den Bestimmungen dieser Verordnung und nach Maßgabe dieses Abschnittes unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistungen vergeben.

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