Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

(1) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU stehen öffentlichen Auftraggebern das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft nach ihrer Wahl zur Verfügung. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist.

(2) Abweichend von § 132 Absatz 3 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn der Wert der Änderung nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 69 Anwendungsbereich


(1) Dieses Kapitel sowie die §§ 63 und 64 regeln abschließend die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken sowie sonstigen Leistungserbringern und ihren Verbänden, einschließlich der B

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 64 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen


Öffentliche Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden nach den Bestimmungen dieser Verordnung und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweilig
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben


(1) Öffentliche Aufträge, die verschiedene Leistungen wie Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, werden nach den Vorschriften vergeben, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist. Dasselbe gilt für die Vergabe von Konzes

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 142 Sonstige anwendbare Vorschriften


Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129, 130 in Verbindung mit Anhang XVI
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit


(1) Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentl

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2014 - KVR 38/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 38/13 Verkündet am: 21. Januar 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Kartellverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2011 - KVZ 14/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 14/11 vom 8. November 2011 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und die Richter Dr. Raum, Dr. Strohn, D

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - KVR 54/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 54/11 Verkündet am: 6. November 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2002 - KZR 11/01

bei uns veröffentlicht am 12.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 11/01 Verkündet am: 12. November 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Ausrü

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2007 - KVR 19/07

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 19/07 vom 25. September 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (zu III 3 b) BGHR: ja Sulzer/Kelmix GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Für die Bagatellmarktklausel des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 G

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2004 - KVR 14/03

bei uns veröffentlicht am 05.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 14/03 Verkündet am: 5. Oktober 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja St

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 23. Aug. 2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor 1.Im streitgegenständlichen Vergabeverfahren Schulverpflegung der Grund- und Mittelschule in P... (Referenznummer der Bekanntmachung: ...) wird der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 26. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-3-19

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. 2. Es wird festgestellt, dass die zwischen der Vergabestelle und der Beigeladenen abgeschlossene Durchführungsvereinbarung vom xx.xx….

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 12. Aug. 2016 - Z3-3/3194/1/27/07/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen der Auftraggeberin und der Beigeladenen am 07.07.2016 geschlossene Vertrag über die „Versorgung von Asylbewerbern in der Doppeltraglufthalle U…“, unwirksam ist. 2. D

Oberlandesgericht München Urteil, 15. Jan. 2015 - U 1110/14 Kart

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26. Februar 2014 wird insoweit zurückgewiesen, als darin der gegen die Beklagte zu 2. gerichtete Klageantrag Ziffer 1. abgewiesen worden ist. II.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2018 - EnVR 30/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. März 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - X ZB 10/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/16 vom 31. Januar 2017 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Notärztliche Dienstleistungen VgV § 60; VOB/A § 16d Abs. 1 Nrn. 1 und 2; § 16d EU Abs. 1 Nrn. 1

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Sept. 2016 - 5 K 7454/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 156/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 123/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehr

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 52/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014 mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzahl von Kommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 120/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.04.2011 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem e

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 51/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013 1. (nur die Beklagten zu 1) und 2)) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 122/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013, 1. (nur die Beklagte zu 2.) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssy

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 157/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzah

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 49/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.01.2013 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem ersten

Landgericht Düsseldorf Urteil, 19. Nov. 2015 - 14d O 4/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streitverkündeten trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betra

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 31. Juli 2014 - 3 U 8/12

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, Az. 315 O 80/11, vom 22.12.2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 03. Apr. 2014 - 4 Sa 57/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 08.02.2013 – 4 Ca 1588/10 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darüber, ob ihr.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Feb. 2014 - VI-2 Kart 4/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 08. Juni 2012 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 04. Juni 2012, Aktenzeichen B 8 - 40/10, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellam

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 U 46/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor 1. a) Der Rechtsstreit wird im Umfang des Hilfsantrags 1 f, nämlich festzustellen, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, die Programme zu 1. a) in ihre Netze einzuspeisen und auch keine Kapazität hierfür vorhalten muss, s

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Apr. 2011 - 201 Kart 1/11

bei uns veröffentlicht am 20.04.2011

Tenor 1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Auskunftsverfügung der Landeskartellbehörde vom 09.02.2011 (AZ: 6-4452.88/142) anzuordnen und die Vollziehung aufzuheben, wirdz u r ü c k g e w i e s e n.2. Die Rechtsbeschwerde

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. März 2006 - 1 S 2490/05

bei uns veröffentlicht am 06.03.2006

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2005 - 7 K 3732/05 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das B

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 18. Aug. 2005 - 2 U 25/05

bei uns veröffentlicht am 18.08.2005

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 23.11.2004 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckba

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(1) Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag...