Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

(1) Über die Anpassung entscheidet der Versorgungsträger, bei dem das auf Grund eines Versorgungsausgleichs gekürzte Anrecht besteht. Antragsberechtigt ist die ausgleichspflichtige Person.

(2) § 34 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

(3) Die ausgleichspflichtige Person hat die anderen Versorgungsträger, bei denen sie Anrechte der verstorbenen ausgleichsberechtigten Person auf Grund des Versorgungsausgleichs erworben hat, unverzüglich über die Antragstellung zu unterrichten. Der zuständige Versorgungsträger unterrichtet die anderen Versorgungsträger über den Eingang des Antrags und seine Entscheidung.

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Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt


(1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht. (2) Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 635/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 635/12 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 31, 51 Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines E

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2013 - XII ZB 271/11

bei uns veröffentlicht am 06.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 271/11 vom 6. März 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 32, 37, 38 a) Für Anträge auf Anpassung der infolge des Versorgungsausgleichs durchgeführten Re

Sozialgericht Würzburg Urteil, 27. Okt. 2016 - S 3 R 135/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Die Parteien streiten über die Nachzahlung der vollen statt der durch Versorgungsausgleich gekürzten Rent

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2016 - AN 11 K 16.01380

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2018 - AN 1 K 17.00582

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Juli 2017 - 3 BV 16.590

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Februar 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidung ist

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. Feb. 2016 - RO 1 K 15.1306

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Witwengeld ohne Kürzung durch einen Versorgungsausgleichsbetrag seit dem 1.2.2015 zu gewähren. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 10.2.2015 und der Widerspruchsbescheid v

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Nov. 2017 - Au 2 K 17.323

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am *1943 geborene Kläger

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juni 2016 - W 1 K 15.871

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Nov. 2018 - M 21 K 16.5754

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 48/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Sozialgericht Dortmund Urteil, 28. Okt. 2015 - S 10 R 1924/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt eine rückwirkende Rentenerhöhung ab dem 01.09.2009, d.h. ab Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG), und zwar im Wege eines Rücka

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 17 UF 263/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 30. Oktober 2014, Az. 22 F 604/13, wird zurückgewiesen. 2. Der weitere Beteiligte trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Sept. 2014 - 23 K 803/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 06. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor 1. § 32 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 700) ist, sofern danach bei Anrechten aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine

Bundessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - B 13 R 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2013 - L 9 R 5715/11

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. November 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Dez. 2013 - 4 S 221/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2011 - 5 K 1858/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 27. Nov. 2013 - 11 U 33/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 30.01.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Zw

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 6. Januar 2012 aufgehoben.

Landgericht Karlsruhe Urteil, 08. Feb. 2013 - 6 S 15/12

bei uns veröffentlicht am 08.02.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des AG Karlsruhe vom 16.10.2012 - 2 C 78/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch

Landgericht Karlsruhe Urteil, 13. Juli 2012 - 6 S 3/12

bei uns veröffentlicht am 13.07.2012

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.01.2012, Az. 2 C 508/11, wird zurückgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

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(1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht. (2) Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden. (3) Die...