Vereinsgesetz - VereinsG | § 18 Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten
Vereinsgesetz - VereinsG | § 18 Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts Inhaltsverzeichnis
Verbote von Vereinen, die ihren Sitz außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, aber Teilorganisationen innerhalb dieses Bereichs haben, erstrecken sich nur auf die Teilorganisationen innerhalb dieses Bereichs. Hat der Verein im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes keine Organisation, so richtet sich das Verbot (§ 3 Abs. 1) gegen seine Tätigkeit in diesem Bereich.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wer im räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes durch eine darin ausgeübte Tätigkeit 1. den organisatorischen Zusammenhalt eines Vereins entgegen einem vollziehbaren Verbot oder entgegen einer vollziehbaren Feststellung, daß er Ersatzorganisat
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen d
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

20 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 07/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 1/19 vom 7. Februar 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen des Verdachts des Werbens um Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070219BAK1.19.0 Der 3. Strafsenat des.
published on 27/06/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 109/13 vom 27. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen Beleidigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. Juni 2013, an der teilgenommen haben: Präsident des Bun
published on 05/06/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 25/19 vom 5. Juni 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen des Verdachts des Werbens um Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050619BAK25.19.0 Der 3. Strafsenat des.
published on 13/06/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 133/19 vom 13. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ECLI:DE:BGH:2019:130619U3STR133.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtsh
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die...