Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 80 Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung

Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist. Entsprechend erhalten eine Zivilperson, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, und die Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Antrag Versorgung. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 40, 40a und 41 des Bundesversorgungsgesetzes, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt; dieser Anspruch ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt. Satz 3 gilt entsprechend, wenn ein Partner in der Zeit zwischen dem 1. November 1994 und dem 23. Juni 2006 an den Schädigungsfolgen verstorben ist.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches


Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: 1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz,2. (aufgehoben)3. die Reichsversicherungsor

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden


(1) Nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können in Anspruch genommen werden: 1. Heil- und Krankenbehandlung sowie andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit einschließlich wirts

Soldatengesetz - SG | § 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen


(1) Hat ein Soldat wegen einer vorsätzlichen Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die ihm wegen seiner Eigenschaft als Soldat zugefügt worden ist, einen durch ein rechtskräftiges Endurteil eines de
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 88 Beschädigtenversorgung


(1) Die Versorgung nach dem Dritten Teil wird von Behörden der Bundeswehrverwaltung durchgeführt. (2) Die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses beeinflusst nicht den Lauf der in § 62 Absatz 2 und 3 des Bundesversorgungsgesetzes genannten Fristen

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 84 Zusammentreffen von Ansprüchen


(1) Die Ansprüche auf Versorgung nach dem Zweiten Teil und dem Dritten Teil bestehen unbeschadet des Absatzes 6 nebeneinander. (2) Besteht neben dem Anspruch auf Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie nach dem Zweiten Teil auch A

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 82 Heilbehandlung in besonderen Fällen


(1) Wehrdienst Leistende nach den §§ 5, 6a und 6b des Wehrpflichtgesetzes oder freiwilligen Wehrdienst Leistende nach § 58b des Soldatengesetzes sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit erhalten wegen einer Gesundheitsstörung, die bei Beendig
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 41


(1) Ausgleichsrente erhalten Witwen oder hinterbliebene Lebenspartner, diea)durch Krankheit oder andere Gebrechen nicht nur vorübergehend wenigstens die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben oderb)die Altersgrenze für die große Witwenrente ode

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 40a


(1) Witwen oder hinterbliebene Lebenspartner, deren Einkommen geringer ist als die Hälfte des Einkommens, das der Ehemann oder der verstorbene Lebenspartner ohne die Schädigung erzielt hätte, erhalten einen Schadensausgleich in Höhe von 42,5 vom Hund

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 40


Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 537 Euro monatlich.

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2005 - VI ZR 50/04

bei uns veröffentlicht am 12.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 50/04 Verkündet am: 12. April 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2002 - III ZR 234/01

bei uns veröffentlicht am 27.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 234/01 Verkündet am: 27. Juni 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 K; SGB

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2017 - L 15 VS 2/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13. März 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Apr. 2017 - B 5 K 14.769

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpfli

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - L 15 VS 19/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 8. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Versorgung ab Erkrankung des Ehemanns der Klägerin wird abgewiesen. II. Außergerichtliche K

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. März 2018 - W 3 K 16.869

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter insoweitiger Aufhebung des Bescheids vom 10. März 2016 in der Fassung des Bescheides vom 14. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juli 2016 für die Zeit

Sozialgericht Würzburg Urteil, 16. Dez. 2016 - S 10 VS 4/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Beschädigtenversorgung nac

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - L 18 VS 5/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 19. Februar 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - L 15 VS 13/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 15 VS 17/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) die Kosten für die Behandlung einer wehrdienstbedingten Knieschädigung mit Durola

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2018 - B 9 V 16/18 B

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 aufgehoben, soweit auf die Anschlussberufung des Klägers die Verurteilung der Beklagte

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 V 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. April 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2015 - B 9 V 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2014 - L 6 VS 413/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 9 V 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 2. Juli 2013 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2013 - B 5 RS 6/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2013 - B 5 RS 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Juli 2013 - B 5 RS 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Juli 2013 - B 5 RS 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 27. Juni 2013 - S 14 VE 24/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 17. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Oktober 2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand 1 Die Beteiligten s

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juni 2013 - L 2 VS 9/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 29. November 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revis

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Juni 2012 - 5 A 230/10

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

Tatbestand 1 Die Kläger begehren von der Beklagten die restliche Zahlung einer einmaligen Entschädigung, nachdem der Ehemann der Klägerin, der als Berufssoldat im Dienste der Beklagten stand, am 15.04.2010 bei einem Einsatz in Afghanistan infolge

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 VS 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die vom Kläger geltend gemachten Gesundheitsstörungen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) sind.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 VS 1/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Gewährung von Versorgungskrankengeld (VKrG). 2

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Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 537 Euro monatlich.