Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 45 Anwendungsbereich

(1) Bei der Anwendung der gemeinsamen Vorschriften gelten

1.
ein Unterhaltsbeitrag nach § 36 als Ruhegehalt,
2.
ein Unterhaltsbeitrag, der im Gnadenwege gewährt wird, als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld,
3.
die Übergangsgebührnisse als Ruhegehalt.
Satz 1 Nummer 3 gilt auch bei Weiterzahlung an die Hinterbliebenen (§ 11 Absatz 6 Satz 4 und 5, § 11a Absatz 2), außer für die Anwendung des § 53.

(2) Wegen der Unterhaltsbeiträge für Hinterbliebene (§ 43) gilt § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. Hierbei gilt ein nach § 43 Absatz 2 gewährter Unterhaltsbeitrag als Witwen- oder Waisengeld.

(3) Die Empfänger der Versorgungsbezüge nach den Absätzen 1 und 2 gelten als Soldaten im Ruhestand, als Witwen oder Waisen.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 102 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes


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Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 94 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 1977 vorhandenen Empfänger von Versorgungsbezügen regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Witwenabfindung richtet sich nach diesem Gesetz in seiner jewe
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 63 Gleichstellungen


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zitiert 4 andere §§ aus dem .

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 11 Übergangsgebührnisse


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(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 5), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Mindestens ist ein Betrag in Höhe von 20 Prozent der V

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 43 Hinterbliebene von Berufssoldaten


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Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 11a Ausgleichsbezüge


(1) Inhaber eines Eingliederungsscheins erhalten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses an Stelle von Übergangsgebührnissen Ausgleichsbezüge. Die Ausgleichsbezüge werden gewährt beim Bezug 1. von Anwärterbezügen als Beamter auf Widerruf im Vorbe

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2018 - 14 B 15.910

bei uns veröffentlicht am 26.11.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 27. Juli 2012 abgeändert: Nr. I erhält folgende Fassung: Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 20. April 2018 wird insow

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